01.01.2006 · Fachbeitrag aus AA · Richtiger Klageantrag
Welche Gründe den ArbG auch immer bewegen mögen, er erstellt die Lohnabrechnung trotz Aufforderung des ArbN nicht. Regelmäßig ist damit auch eine Nichtzahlung des Arbeitsentgelts verbunden. Der ArbN wird den Anspruch auf Lohnabrechnung durch seinen Anwalt titulieren lassen. Wie aber kommt er zu seiner Abrechnung, wenn der ArbG gleichwohl untätig bleibt? Wie die Vollstreckung zu erfolgen hat, lesen Sie im folgenden Beitrag.
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01.01.2006 · Fachbeitrag aus AA · Aktuelle Gesetzgebung
Die neuen Regierungsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag erneute Änderungen im Arbeitsrecht angekündigt. Ob diese tatsächlich umgesetzt werden, ist noch ungewiss. Gleichwohl sollte sich der Anwalt in seiner Beratungspraxis schon darauf einstellen:
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01.01.2006 · Fachbeitrag aus AA · Befristetes Arbeitsverhältnis
Nach § 14 Abs. 3 TzBfG war es einem ArbG bisher möglich, einen ArbN ohne zeitliche Begrenzung mehrfach hintereinander befristet zu beschäftigen, sofern dieser das 52. Lebensjahr vollendet hatte. Diese Möglichkeit hat der EuGH nun für unwirksam erklärt (EuGH 22.11.05, C-144/04, Abruf-Nr.
053446
).
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01.01.2006 · Fachbeitrag aus AA · Kündigungsrecht
(BAG 21.4.05, 2 AZR 132/04, Abruf-Nr.
053442
)
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01.01.2006 · Fachbeitrag aus AA · Prozessführung
Sinkt die Beschwer des Rechtsmittelklägers infolge des Abschlusses eines Teilvergleichs im Berufungsverfahren auf einen an sich nicht rechtsmittelfähigen Wert ab, wird die Berufung dadurch nicht unzulässig (LAG Berlin, 13.9.05, 3 Sa 696/05, Abruf-Nr.
053445
)
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01.01.2006 · Fachbeitrag aus AA · Zeugnis
Der ArbG darf in einem Zeugnis die Elternzeit eines ArbN nur erwähnen, sofern sich die Ausfallzeit als eine wesentliche tatsächliche Unterbrechung der Beschäftigung darstellt. Das ist der Fall, wenn diese nach Lage und Dauer erheblich ist und wenn bei ihrer Nichterwähnung für Dritte der falsche Eindruck entstünde, die Beurteilung des ArbN beruhe auf einer der Dauer des rechtlichen Bestands des Arbeitsverhältnisses entsprechenden tatsächlichen Arbeitsleistung (BAG 10.5.05, 9 AZR 261/04, ...
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01.01.2006 · Fachbeitrag aus AA · Kündigungsrecht
In der Praxis spielt eine schillernde Kündigungsform eine erhebliche Rolle: Die sog. „Verdachtskündigung“. Diese Kündigung kommt in Betracht, wenn der ArbG den Verdacht hegt, ein bestimmter ArbN habe sich eine schwere Vertragsverletzung zuschulden kommen lassen, er dies aber nicht mit solch hinreichender Gewissheit beweisen kann, dass er deswegen erfolgreich aus verhaltensbedingten Gründen ggf. außerordentlich kündigen könnte. Der Beitrag erläutert die Einzelheiten.
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01.01.2006 · Fachbeitrag aus AA · Beratungspraxis
Schwerbehinderte ArbN sind im Verhältnis zu anderen ArbN besonders geschützt; für sie gilt das SGB IX (grundlegend zur Kündigung von Schwerbehinderten: Polzin, AA 04, 199; zu aktuellen Änderungen im Schwerbehindertenrecht: Hesse-Haake, AA 04, 109). Einige neue Gerichtsentscheidungen sollen hier näher beleuchtet werden:
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01.01.2006 · Fachbeitrag aus AA · Kündigungsrecht
Bei einer Eigenkündigung aus wichtigem Grund kann keine Sperrzeit verhängt werden (LSG Nordrhein-Westfalen 6.9.05, L 9 AL 153/04, Abruf-Nr.
053447
).
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