02.01.2008 · Fachbeitrag aus AA · Wettbewerbsrecht
Ein Rechtsanwalt erhielt am 5.1. Kenntnis davon, dass ein bei ihm im Angestelltenverhältnis beschäftigter Kollege während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses für eine andere Anwaltspraxis Mandate bearbeitet hatte. Nachdem er am 25.2. zunächst eine Auskunftsklage gegen den Kollegen erhoben hatte, machte er mit einer beim Arbeitsgericht am 13.5. eingegangenen Klageerweiterungsschrift bezifferte Zahlungsansprüche wegen entgangenen Gewinns geltend.
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02.01.2008 · Fachbeitrag aus AA · Betriebsübergang
Kündigt der Betriebserwerber nach einem Betriebsübergang und vor der wirksamen Ausübung eines - rückwirkenden - Widerspruchs des ArbN gegen den Betriebsübergang, wirkt diese Kündigung unmittelbar für und gegen den Betriebsveräußerer, sofern dieser die Kündigung zumindest konkludent genehmigt (Weiterentwicklung von BAG NZA 07, 328) (LAG Köln 5.10.07, 11 Sa 257/07, Abruf-Nr.
073704
).
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02.01.2008 · Fachbeitrag aus AA · Kündigungsrecht
Der 1980 geborene ArbN war beim ArbG seit dem 14.5.01 beschäftigt. Dieser kündigte das Arbeitverhältnis mit Schreiben vom 21.8.06 fristlos, hilfsweise fristgerecht „zum nächstzulässigen Termin“.
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02.01.2008 · Fachbeitrag aus AA · Kündigungsrecht
Klageverzichtsvereinbarungen, die im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Ausspruch einer Kündigung getroffen werden, sind Auflösungsverträge i.S.d. § 623 BGB und bedürfen daher der Schriftform (BAG 19.4.07, 2 AZR 208/06, Abruf-Nr.
073697
).
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02.01.2008 · Fachbeitrag aus AA · Kündigungsrecht
Personenbedingte Kündigungsgründe sind vielfältig. Das BAG hat jüngst zu einer interessanten Frage Stellung genommen, die in der gerichtlichen Praxis bislang noch nicht virulent geworden ist, aber künftig verstärkt bedeutsam werden könnte. Hier war ein ArbN personenbedingt gekündigt worden, weil der ArbG rückwirkend für ihn Sozialversicherungsbeiträge nachentrichten und ggf. weiterhin solche abführen musste. Der Beitrag stellt diese neue Fallgruppen der personenbedingten Kündigung ...
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02.01.2008 · Fachbeitrag aus AA · Vertragsgestaltung
Wird ein Arbeitsverhältnis durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung beendet, möchte der ArbG den ArbN oft nicht mehr im Betrieb sehen. Eine Freistellung von der Arbeit kann sich jedoch schnell als Bumerang erweisen und erhebliche Rechtsstreitigkeiten und zusätzliche Kosten für den ArbG nach sich ziehen. Der Beitrag gibt einen Gestaltungsvorschlag, wie der ArbG schon im Arbeitsvertrag auf eine (Teil-)Lösung des Problems hinarbeiten kann.
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02.01.2008 · Fachbeitrag aus AA · Betriebsübergang
In der letzten Ausgabe von „Arbeitsrecht aktiv“ hatten wir Ihnen die geänderte Rechtsprechung des BAG vorgestellt, nach der bei Inbezugnahme eines räumlich und zeitlich anwendbaren Tarifvertrags im Arbeitsvertrag jedenfalls bei einem tarifgebundenen ArbG nicht mehr von einer Gleichstellungsabrede auszugehen ist. Nachstehend zeigen wir die Auswirkungen dieser Entscheidung für die Praxis auf.
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01.12.2007 · Fachbeitrag aus AA · Kündigungsrecht
Die besonders hohe Krankheitsanfälligkeit eines ArbN begründet bei der Sozialauswahl für sich noch kein berechtigtes betriebliches Interesse i.S. von § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG, einen anderen vergleichbaren und nach § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG weniger schutzbedürftigen ArbN weiterzubeschäftigen (BAG 31.5.07, 2 AZR 306/06, Abruf-Nr.
071980
).
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01.12.2007 · Fachbeitrag aus AA · Prozessführung
Grundsätzlich muss jede rechtswidrige Kündigung des ArbG durch den ArbN mit der rechtzeitigen Kündigungsschutzklage angegriffen werden. Das gilt schon, um nicht deren Unangreifbarkeit nach § 4 KSchG zu riskieren. Begehrt jedoch ein ArbN Rechtsschutz für eine vom Veräußerer ausgesprochene Kündigung, die nach einem von ihm behaupteten Betriebsübergang erfolgte, hat diese Klage keine Aussicht auf Erfolg. Der Beitrag zeigt auf, warum das so ist und wie Sie in einem solchen Fall vorgehen ...
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01.12.2007 · Fachbeitrag aus AA · Insolvenzrecht
Nach § 113 S. 3 InsO ist der durch die vorzeitige Kündigung des Insolvenzverwalters nach § 113 S. 1 und 2 InsO entstandene Schaden zu ersetzen. Im Falle vereinbarter Unkündbarkeit ist dieser Schadenersatzanspruch als Verfrühungsschaden auf die ohne die vereinbarte Unkündbarkeit maßgebliche längste ordentliche Kündigungsfrist beschränkt (BAG 16.5.07, 8 AZR 772/04, Abruf-Nr.
073490
).
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