01.07.2010 · Fachbeitrag aus AA · Fristlose Kündigung
Ob ein „wichtiger Grund“ vorliegt, muss „unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile“ beurteilt werden. Dabei sind alle für das jeweilige Vertragsverhältnis in Betracht kommenden Gesichtspunkte zu bewerten. Dazu gehören das gegebene Maß der Beschädigung des Vertrauens, das Interesse an der korrekten Handhabung der Geschäftsanweisungen, das vom ArbN in der Zeit seiner unbeanstandeten Beschäftigung erworbene ...
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01.07.2010 · Fachbeitrag aus AA · Elternzeit
Allein die Angabe des ArbG, die Stelle einer Führungskraft sei nur in Vollzeit zu besetzen, ist keine ausreichende Darlegung dringender betrieblicher Gründe nach § 15 Abs. 7 Nr. 4 BEEG, die dem Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit entgegenstehen (BAG 15.12.09, 9 AZR 72/09).
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01.07.2010 · Fachbeitrag aus AA · Verhaltensbedingte Kündigung
Wer das über einen am Arbeitsplatz zur Verfügung gestellten Computer erreichbare Internetangebot zu privaten Zwecken nutzt, riskiert die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Dies gilt jedenfalls, wenn es durch die Internetnutzung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung kommt. Daneben darf der ArbG zur Kontrolle auf Daten der Angestellten Rückgriff nehmen.
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01.07.2010 · Fachbeitrag aus AA · Betriebsbedingte Kündigung
Gem. § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG sind in die soziale Auswahl anlässlich geplanter betriebsbedingter Kündigungen solche ArbN nicht einzubeziehen, deren Weiterbeschäftigung insbesondere zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur des Betriebs im berechtigten betrieblichen Interesse liegt. Das BAG vertritt auch nach Inkrafttreten des AGG die Auffassung, dass Altersgruppenbildungen grundsätzlich zulässig und auch nicht europarechtswidrig sind (vgl. statt aller BAG, Urteile vom 20.5.05, 2 AZR ...
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01.06.2010 · Fachbeitrag aus AA · Kurz informiert
Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zur Kündigung und zur Vertragsgestaltung.
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01.06.2010 · Fachbeitrag aus AA · Abfindung
Die Vertragsparteien können die ursprünglich vorgesehene Fälligkeit der Abfindung nachträglich, aber noch vor Entstehen der Abfindungsforderung abändern und einen späteren Fälligkeitstermin wirksam bestimmen. So können sie den steuerlichen Zufluss der Abfindung abweichend von der ursprünglich getroffenen Fälligkeitsregel gestalten (BFH 11.11.09, IX R 1/09).
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01.06.2010 · Fachbeitrag aus AA · Urlaubsrecht
Der vierwöchige gesetzliche Mindesturlaub muss bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach der neueren Rechtsprechung des Senats auch dann finanziell abgegolten werden, wenn der ArbN bis zum Ende des Übertragungszeitraums arbeitsunfähig krank ist. Der Anspruch auf Abgeltung des Schwerbehindertenzusatzurlaubs besteht bei Arbeitsunfähigkeit ebenso wie der Anspruch auf Abgeltung des Mindesturlaubs weiter. Die Tarifvertragsparteien können dagegen bestimmen, dass der über den gesetzlichen ...
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01.06.2010 · Fachbeitrag aus AA · Urlaubsrecht
Das LAG Hamm hat den EuGH wegen der Frage angerufen, ob bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch für jedes Jahr erhalten bleibt, sodass der betroffene ArbN über Jahre Urlaubsansprüche ansammelt (LAG Hamm 15.4.10, 16 Sa 1176/09).
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01.06.2010 · Fachbeitrag aus AA · Kündigungsrecht
1. Ein Kündigungsschutzprozess wird durch die Eröffnung des vereinfachten Verbraucherinsolvenzverfahrens über das Vermögen des ArbN nicht nach § 240 S. 1 ZPO unterbrochen. 2. Allein im Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem weiteren ArbG liegt keine kündigungsrelevante Verletzung der Rücksichtnahmepflicht durch den ArbN. (BAG 5.11.09, 2 AZR 609/08)
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01.06.2010 · Fachbeitrag aus AA · Entgeltfortzahlung
Soll durch tarifvertragliche Regelung von dem in § 4 Abs. 1 EFZG verankerten Entgeltausfallprinzip als Bemessungsgrundlage für das im Krankheitsfall zu zahlende Entgelt abgewichen werden, muss die Tarifnorm klare und eindeutige Regelungen treffen. Tut sie dies nicht, verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung und damit dem Entgeltausfallprinzip (BAG 20.1.10, 5 AZR 53/09).
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