18.12.2018 · Nachricht aus AA · Beamtenrecht
Für ein gesetzliches Kopftuchverbot ist eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität erforderlich.
> lesen
18.12.2018 · Nachricht aus AA · Beamtenrecht
Das Streikrecht umfasst die Befugnis einer streikführenden Gewerkschaft, die zur Arbeitsniederlegung aufgerufenen ArbN unmittelbar vor dem Betreten des Betriebs anzusprechen, um sie für die Teilnahme am Streik zu gewinnen. Eine solche Aktion kann – abhängig von den konkreten örtlichen Gegebenheiten – mangels anderer Mobilisierungsmöglichkeiten auch auf einem vom bestreikten ArbG vorgehaltenen Firmenparkplatz vor dem Betriebsgebäude zulässig sein.
> lesen
18.12.2018 · Fachbeitrag aus AA · Die letzte Seite
Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u. a. zum Vertragsrecht, zum Prozessrecht und zum Rechtsweg.
> lesen
07.12.2018 · Fachbeitrag aus AA · Arbeitsgericht
Die rechtsprechende Gewalt wird in der Bundesrepublik Deutschland durch Berufsrichter und ehrenamtliche Richter ausgeübt. In der Arbeitsgerichtsbarkeit sind gegenwärtig rund 24.000 ehrenamtliche Richterinnen und Richter tätig. Über ihre soziale und berufliche Herkunft, ihren Weg in die richterliche Funktion und die Ausübung ihrer Tätigkeit war bislang nur sehr wenig bekannt. Die letzte repräsentative Erhebung zu ehrenamtlichen Richtern der Arbeitsgerichtsbarkeit liegt 40 Jahre zurück.
> lesen
29.11.2018 · Nachricht aus AA · Statistik
„Auch in diesem Monat sind die Nachrichten vom Arbeitsmarkt günstig: Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung gehen weiter zurück, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nimmt erneut zu und die Arbeitskräftenachfrage der Unternehmen bewegt sich auf einem sehr hohen Niveau.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
> lesen
29.11.2018 ·
Checklisten aus AA · Downloads · Prozess- und Gebührenrecht
Vor der Beiordnung eines nicht im Gerichtsbezirk zugelassenen Rechtsanwalts ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Beiordnung eines zusätzlichen Verkehrsanwalts nach § 121 Abs. 4 ZPO gegeben sind. Hierzu ist kein Antrag der PKH-Partei erforderlich. Vielmehr handelt es sich um eine Inzidentprüfung, da im Fall einer ansonsten erforderlichen Beiordnung keine Mehrkosten entstehen würden. Die Checkliste gibt einen Überblick zur Beiordnung des Verkehrsanwalts.
> lesen
29.11.2018 · Fachbeitrag aus AA · Prozesskostenhilfe
Der Partei ist bei der bewilligten PKH jedenfalls dann ein Verkehrsanwalt beizuordnen, wenn es sich nicht um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelt, der auch eine telefonische oder schriftliche Information des Prozessbevollmächtigten am Gerichtssitz als ausreichend erscheinen lässt. Dann ist die Beiordnung eines Verkehrsanwalts geboten, soweit die hierdurch entstehenden Kosten nicht höher liegen als 110 Prozent der eingesparten Reisekosten des Prozessbevollmächtigten am Wohnort der ...
> lesen