23.02.2021 ·
Checklisten aus AA · Arbeitsvertragsrecht · Arbeitsvertrag
Bei der Arbeitnehmerüberlassung leiht ein selbstständiger Unternehmer (Verleiher) einen ArbN (Leih-ArbN) vorübergehend an einen anderen Unternehmer (Entleiher) aus (§ 1 Abs. 1 S. 1 AÜG). Diese Überlassung erfolgt dem Gesetz nach „im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit“. Darunter fällt jede, die darin besteht, Güter oder Dienstleistungen auf dem konkreten Markt anzubieten. Doch hierbei müssen einige Regeln beachtet werden. Welche das sind, erfahren Sie in dieser Checkliste.
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23.02.2021 ·
Musterformulierungen aus AA · Downloads · Kollektives Arbeitsrecht (Betriebsverfassungsrecht)
Will der Betriebsrat eine Einigungsstelle anrufen, kann er das mit diesem Musterschreiben an den ArbG einleiten.
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23.02.2021 ·
Checklisten aus AA · Downloads · Kollektives Arbeitsrecht (Betriebsverfassungsrecht)
In vielen Betrieben ein zentrales Thema auch im Jahr 2021: Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat (BV) und damit zusammenhängend die Frage nach einem Abschluss einer Betriebsvereinbarung (BV). Häufig führen gescheiterte Verhandlungen auch zur Anrufung der Einigungsstelle. Daher nachfolgend für alle beratenden Vertreter auf ArbG- und BR-Seite eine Checkliste mit den wesentlichen Punkten sowie eine Musterformulierung für den Fall, dass der BR eine Einigungsstelle einfordert.
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23.02.2021 · Fachbeitrag aus AA · Beratungspraxis
Für die nächste Pandemie oder – im schlimmsten Fall – die dritte Welle:
24 aktuelle Entscheidungen zu den pandemiebedingten Problemen im
Arbeitsverhältnis.
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23.02.2021 · Fachbeitrag aus AA · Schwerbehinderte Menschen
Nach § 82 S. 2 SGB IX (a. F.) muss der öffentliche ArbG schwerbehinderte Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einladen, wenn die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt. Das Vorstellungsgespräch umfasst auch bei mehrstufigen Auswahlprozessen grundsätzlich alle Instrumente des Verfahrens der Personalauswahl unabhängig von ihrer Bezeichnung, der angewandten Methode und der konkreten Durchführungsform, die nach der Konzeption des ArbG erforderlich sind, um sich ein umfassendes Bild ...
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23.02.2021 · Fachbeitrag aus AA · Berufungsverfahren
Erscheint der ArbN nicht zum Termin und ist die Berufung auch unzulässig, ergeht ein „unechtes Versäumnisurteil“. Hiergegen ist auch kein Einspruch möglich. Eine zulässige Berufungsbegründung darf sich außerdem nicht einfach auf den „bisherigen Sachvortrag“ stützen.
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23.02.2021 · Nachricht aus AA · Prozessrecht
Wird im Zusammenhang mit einem Bestandsschutzantrag ein Antrag auf künftige, wiederkehrende Leistungen (§§ 257, 258 ZPO) gestellt, ist der für diesen Antrag nach § 39 Abs. 1, § 42 Abs. 1 S. 1 GKG anzusetzende Einzelwert nach Sinn und Zweck des § 42 Abs. 2 S. 1 GKG nicht nach dem dreifachen Jahresbetrag, sondern in Relation zum Wert des Bestandsschutzantrags zu bemessen.
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23.02.2021 · Nachricht aus AA · Beamtenrecht
Ein dem Personalrat angehörender ArbN, der nach der außerordentlichen Kündigung ein Kündigungsschutzverfahren einleitet, darf in der Ausübung seines Personalratsamtes nicht behindert werden, wenn die angegriffene Kündigung offensichtlich unwirksam ist. Bei nicht offensichtlicher Unwirksamkeit der Kündigung ist der ArbN grundsätzlich aus rechtlichen Gründen an der Ausübung seines Personalratsamts gehindert.
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23.02.2021 · Nachricht aus AA · Betriebsratstätigkeit
Ein Anspruch auf einen Kostenvorschuss im Hinblick für externe Räumlichkeiten einer Betriebsversammlung besteht nur, wenn der Betriebsrat ermessensfehlerfrei entschieden hat, dass eine Betriebsversammlung als Präsenzveranstaltung durchzuführen ist. Gemäß der wegen der COVID-19-Pandemie geschaffenen Sonderregelung nach § 129 Abs. 3 BetrVG kann eine Betriebsversammlung mittels audiovisueller Einrichtungen durchgeführt werden. Dazu muss sichergestellt sein, dass nur teilnahmeberechtigte ...
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23.02.2021 · Fachbeitrag aus AA · Die letzte Seite
Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u. a. zum Kündigungsrecht, zur Entgeltfortzahlung und zum Prozessrecht.
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