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  • · Weiterbildung

    Zertifizierungsprogramm der DG PARO für Dentalhygieniker/innen

    Bild: ©Kzenon - stock.adobe.com

    | Dentalhygieniker/innen haben ab sofort die Möglichkeit, sich von der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO) zertifizieren zu lassen. Die DG PARO vergibt den eigenen Qualifikationstitel „zertifizierte Dentalhygieniker/in der DG PARO ® “. |

     

    Voraussetzungen für die Qualifizierung sind neben der Mitgliedschaft in der DG PARO eine Aus- und/oder Weiterbildung zur/m Dentalhygieniker/in entsprechend einer akademischen Ausbildung von mindestens zwei Jahren in Vollzeit. Derzeit gibt es eine Übergangsregelung, falls die zwei Jahre akademische Ausbildungszeit nicht erreicht werden. Für die Zertifizierung müssen sechs eigene Behandlungsfälle eingereicht und die Patientenbehandlungen der letzten drei Jahre zusammengestellt werden. Ein Gutachter prüft die Eignung des/der Kandidierenden und kann ggf. eine Zertifizierung für sechs Jahre aussprechen. Für eine Verlängerung muss ein Antrag gestellt werden. Die Anforderungen wurden mit dem Berufsverband Deutscher Dentalhygienikerinnen e. V. (BDDH), dem Verband Deutscher Dentalhygieniker (VDDH) und der Deutschen Gesellschaft für Dentalhygieniker/innen e. V. (DGDH) abgestimmt. Richtlinien für die Ernennung und weitere Informationen online unter dgparo.de

     

    Quelle

    • Pressemitteilung der DG PARO vom 01.02.2021, online unter iww.de/s4601
    Quelle: Ausgabe 03 / 2021 | Seite 2 | ID 47115044