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  • · Leitlinien

    Zahnersatz: neue Leitlinie zu Verbundbrücken

    Bild: ©ittipol - stock.adobe.com

    | In spezifischen Lückengebisssituationen gibt es verschiedene Möglichkeiten der prothetischen Rehabilitation. Neben festsitzendem zahngetragenem und implantatgetragenem Zahnersatz besteht die Möglichkeit der Kombination aus zahn- und implantatgetragenem Ersatz zum Ersatz von Zähnen in Form von Verbundbrücken. Eine neue Leitlinie legt die Therapieform der Verbundbrücke wissenschaftlich systematisch dar und gibt Entscheidungshilfen zur Indikationsstellung im Versorgungsalltag. |

    Verbundbrücken ‒ Zahnersatz mit geringerem Aufwand

    Unter Verbundbrücken versteht man festsitzenden Zahnersatz, der sowohl Zähne als auch Implantate als Pfeiler einbezieht, und in der Rehabilitation des Lückengebisses als Therapieoption zur Anwendung kommt. Sofern bei vorliegenden allgemeinanamnestischen und/oder lokalen Einschränkungen, finanziellen Gründen bzw. aufgrund des Patientenwunsches chirurgische Eingriffe auf ein geringes Ausmaß reduziert werden sollen, bieten Verbundbrücken die Möglichkeit, mit einem geringeren chirurgischen Aufwand den Patienten mit festsitzendem Zahnersatz zu versorgen.

     

    Bei einer Verbundbrücke gelten für den Pfeilerzahn grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie für eine festsitzende rein zahngetragene prothetische Restauration an einen Pfeilerzahn. Im Rahmen der Therapieplanung für eine Verbundbrücke soll die Prognose des Pfeilerzahnes / der Pfeilerzähne unter Berücksichtigung der Therapietreue („Mitarbeit/Compliance“) des Patienten einbezogen werden.

    Therapeutische Voraussetzungen

    Die folgenden patientenbezogenen Parameter sollten vor der Rehabilitation mit Verbundbrücken erhoben werden:

     

    • allgemeine und spezielle Anamnese
    • klinische und radiografische Befunde
    • Diagnosestellung
    • Patientenwunsch und -entscheidung, und
    • finanzielle Möglichkeiten für die Therapieoption

    Indikationen

    Verbundbrücken sind vor allem indiziert, wenn die prospektiven natürlichen Pfeilerzähne überkronungsbedürftig sind. Insbesondere die folgenden Aspekte sollten in die Entscheidungsfindung einbezogen und mit dem Patienten erörtert werden:

     

    • Möglichkeit der Vermeidung von zusätzlichen Implantaten
    • keine Augmentationen möglich/gewünscht
    • keine herausnehmbare Prothese gewünscht
    • Überkronungsbedürftigkeit des Pfeilerzahns
    • Prognose des Pfeilerzahns
    • geeignete Lückengebisssituation

    Planung und Konstruktion von Verbundbrücken

    Nachfolgend die wichtigsten Empfehlungen zu den einbezogenen Zähnen, zur Versorgungsregion, zum Verbindungsprinzip und zum Material.

     

    Wurzelbehandelte Zähne

    Im Rahmen der Therapieaufklärung sollte über die Prognose endodontisch behandelter Zähne aufgeklärt werden. Unter Berücksichtigung der folgenden Parameter können endodontisch behandelte Zähne in die Versorgung mit Verbundbrücken einbezogen werden:

     

    • lege artis Wurzelfüllung
    • entzündungsfreie periapikale Verhältnisse
    • parodontal saniert und ein ausreichendes Attachment
    • bei starkem koronalem Zahnhartsubstanzverlust mit Indikation für einen Aufbaustift Sicherstellung einer 2 mm hohen Dentinmanschette („Ferrule-Design“)

     

    Versorgungsregion und Zahl der einbezogenen Zähne und Implantate

    Verbundbrücken können im Bereich der verkürzten Zahnreihe mit einem verbliebenen Eckzahn, ersten oder zweiten Prämolaren als Pfeilerzahn im gegebenen Indikationsrahmen und unter Beachtung der Konstruktionsempfehlungen (siehe weiter unten) als Therapieoption empfohlen werden.

     

    Verbundbrücken können auch bei einem distalen überkronungsbedürftigen Zahn im Verbund mit einem mesial inserierten Implantat unter Beachtung der Konstruktionsempfehlungen (siehe weiter unten) als Therapieoption empfohlen werden. Gleichzeitig ist auf die unzureichende Datenlage für diese Therapieoption hinzuweisen.

     

    Verbundbrücken können im Frontzahnbereich im gegebenen Indikationsrahmen und unter Beachtung der Konstruktionsempfehlungen als Therapieoption empfohlen werden. Gleichzeitig ist auf die unzureichende Datenlage für die Frontzahnregion hinzuweisen.

     

    Hinsichtlich einer gut vorhersagbaren Prognose sollten Verbundbrücken als dreigliedrige Brückenkonstruktionen unter Einbeziehung von je einem Zahn und einem Implantat gestaltet werden.

     

    Verbundbrücken können unter Einbeziehung von einem Zahn oder zwei Zähnen und einem Implantat als viergliedrige Rekonstruktionen gestaltet werden. Für mehr als viergliedrige Verbundbrückenkonstruktionen liegen keine ausreichenden Daten vor.

     

    Verbundbrücken sollen als Endpfeilerbrücken gestaltet werden.

     

    Verbindungsprinzip

    Verbundbrücken sollen rigide, das heißt in nicht beweglicher Zahn-Implantat- Verbindung gestaltet sein. Die rigide konstruierte Verbundbrücke kann in Form eines durchgängigen, definitiv zementierten Brückengerüstes oder durch die Einbeziehung eines zu verschraubenden Geschiebes gestaltet werden.

     

    Einstück-Verbundbrücken-Konstruktionen sollten auf dem Pfeilerzahn und auf dem Implantat definitiv unter Anwendung eines permanenten Befestigungsmaterials befestigt werden.

     

    Bei getrennter Verbundbrückenkonstruktion mit verschraubtem Geschiebe am Pfeilerzahn sollte die Verbundbrücke im Bereich des Zahnes definitiv zementiert und im Bereich des Implantats verschraubt oder provisorisch zementiert werden.

     

    Bei Verwendung eines definitiv befestigten Primärkäppchens auf dem Zahn und semipermanenter Befestigung der Verbundbrücke wurden vereinzelt Zahnintrusionen beobachtet.

     

    Material

    Für Verbundbrücken sollten metallbasierte Gerüste gewählt werden. Definitiv befestigte, dreigliedrige Verbundbrücken aus keramisch verblendeten Einstück-Zirkoniumdioxid-Gerüsten im Seitenzahnbereich zeigen vielversprechende Drei-Jahres-Ergebnisse bezogen auf Überlebensraten und Komplikationen. Zu anderen keramischen Systemen, z. B. monolithischen Systemen, liegen keine ausreichenden Daten vor.

     

    Quelle

    • S3-Leitlinie „Ersatz fehlender Zähne mit Verbundbrücken“, AWMF-Registernummer: 083-031, Stand: Juli 2019.

     

    Volltext

    Quelle: Ausgabe 04 / 2020 | Seite 14 | ID 46406718