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  • · Fachbeitrag · Wissenschaftliche Mitteilung

    Weiterhin abgeraten: Ultraschallscaler bei Herzschrittmachern oder Defibrillatoren

    | Die Anwendung von Ultraschallscalern bei Trägern von Herzschrittmachern (HSM) oder Implantierten Kardioverter-Defibrillatoren (IKD) wird in der Literatur kontrovers debattiert. Eine gemeinsame Wissenschaftliche Mitteilung der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) trägt aktuelle Literaturdaten zusammen und rät zur Zurückhaltung. |

     

    Die Kernaussagen der DG PARO und der DGZMK

    Die Inkonsistenz der vorhandenen Daten erschwert die Erstellung einer zuverlässigen, maßgeblichen und auch forensisch verbindlichen Stellungnahme erheblich (Stoopler et al. 2014). Auch ist zu beachten, dass einige Hersteller von piezoelektrischen Ultraschallscalern deren Anwendung bei Patienten mit HSM und IKD ausdrücklich nicht empfehlen. Auf der Herstellerseite wird argumentiert, dass diese Anweisung rein vorsichtshalber erfolgt und darauf basiert, dass es für den Hersteller nicht möglich sei, alle Eventualitäten, die zur Störung eines HSM oder IKD führen können, zu prüfen ‒ obwohl deren Geräte konform der IEC 60601 Norm seien.

     

    In der Summe muss unter Betrachtung der Sicherheitsaspekte für den Patienten und des nicht klaren forensischen Risikos von der Anwendung piezoelektrischer oder magnetostriktiver Ultraschallscaler bei Trägern von Herzschrittmachern oder implantierten Kardioverterdefibrillatoren weiterhin abgeraten werden. Der wissenschaftlich belegbaren störungsfreien Anwendbarkeit stehen bis dato in der Praxis zu viele Unwägbarkeiten gegenüber.

     

    PRAXISHINWEIS | Eine Zurückhaltung in der Anwendung von Ultraschall bei HSM- und IKD-Patienten scheint umso mehr angezeigt, als in der Parodontitistherapie die alternative Verwendung von druckluftbetriebenen Airscalern oder von Handinstrumenten ohne Störbeeinflussung auf HSM oder IKD möglich ist. Sofern eine Anwendung von Ultraschallscalern alternativlos erscheint, wird angeraten, den Hersteller des implantierten IKD/HSM und den betreuenden Kardiologen zu befragen und vor Therapiebeginn eine schriftliche Stellungnahme beider Seiten sowie das schriftliche Einverständnis des Patienten zu diesem Vorgehen einzuholen.

     

    Nach Anwendung piezoelektrischer oder magnetostriktiver Ultraschallscaler sollte sichergestellt sein, dass das implantierte Gerät bei jedem Patienten von dessen Kardiologen nachträglich abgefragt wird, um eine einwandfreie Funktion zu gewährleisten und um Fehlfunktionen auszuschließen.

     

    Quelle

    • Die Verwendung von Ultraschallscalern bei Patienten mit Herzschrittmachern und implantierten Defibrillatoren. Gemeinsame Wissenschaftliche Mitteilung der DG PARO und der DGZMK. September 2014.
    Quelle: Ausgabe 12 / 2014 | Seite 12 | ID 43078683