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  • 27.01.2009 | Allgemeine Zahnheilkunde

    Stellungnahme „Klinische Indikation von Kronen und Teilkronen“

    Die Deutsche Gesellschaft für Zahnärztliche Prothetik und Werkstoffkunde hat in einer wissenschaftlichen Stellungnahme die Differentialindikation zwischen Teil- und Vollkrone definiert. Diese ergibt sich vor allem aus dem Destruktionsgrad des Zahnes und weiteren Faktoren. Die Tabelle auf der nächste Seite gibt eine Entscheidungshilfe (Evidenzstufe V).  

     

    Indikationen für die Therapie mit Kronen und Teilkronen können der Ersatz von fehlender Zahnhartsubstanz, verfärbte natürliche Kronen (Alternativen wie Bleaching, Kompositrestaurationen, Veneers sind abzuwägen), multiple Füllungen, der Aufbau von fehlenden Stützzonen, die Wiederherstellung der Kieferrelation, Brückenpfeiler und die Verankerung von kombiniertem Zahnersatz sein. Weitere Aussagen der Stellungnahme sind:  

     

    • In der Regel werden Kronen als Einzelkronen ausgeführt. In Einzelfällen können Verblockungen zur Verhinderung von Zahnwanderungen und Elongationen bei fehlenden Antagonisten und aus Stabilitätsgründen - zum Beispiel bei Attachmentverankerungen von Teilprothesen, geschwächter Zahnsubstanz, ungenügender Retention oder wegen der Erhöhung der parodontalen Widerstandsreserve - notwendig werden.

     

    • Während klassische Kronen und Teilkronen retentiv verankert werden, ermöglichen adhäsive Verfahren eine nichtretentive Präparation. Bei der retentiven Verankerung können zusätzliche Retentionsrillen den Halt verbessern.

     

    • Die definierte Präparationsgrenze sollte in gesunder Zahnhartsubstanz liegen, so dass die Krone die Zahnhartsubstanz ausreichend umfasst. Bei der Entscheidung zur Lage der Präparationsgrenze ist die Einhaltung der biologischen Breite (Mindestabstand zum Knochen) und die Schonung der parodontalen Weichgewebe Voraussetzung.