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  • 26.06.2008 | Allgemeine Zahnheilkunde

    Große Unterschiede beim Wissen über Hygiene in der Zahnarztpraxis

    In Abhängigkeit von der Ausstattung und dem Patientenklientel ist zur Vermeidung von Infektionen bei Patienten und Mitarbeitern eine Multibarrierenstrategie in Form eines strukturierten Hygiene-managements zu etablieren. Um die Schwerpunkte zur Umsetzung der hygienischen Maßnahmen zu ermitteln, wurde in einer repräsentativen Stichprobe in 331 Zahnarztpraxen an drei Standorten (Berlin, Greifswald und Magdeburg) analysiert, inwieweit die gesetzlichen Grundlagen des Infektionsschutzes und der Unfallverhütung sowie die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut (RKI) zur Gewährleistung der Infektionsprävention eingehalten werden.  

     

    Die Umfrage bietet ein differenziertes Bild der Hygienewirklichkeit in deutschen Praxen. Der Hygienestatus und das -verhalten unterscheiden sich regional. Eine Erklärung für einen Teil der Befunde könnte sein, dass nur in 20 bis 48 Prozent der Praxen die RKI-Richtlinie als Arbeitsgrundlage vorhanden war.  

     

    Die folgenden Prozentangaben beziehen sich auf den Anteil der Praxen mit dem regional jeweils niedrigsten und höchsten Wert:  

     

    • Tragen steriler OP-Handschuhe bei zahnärztlich chirurgischen Eingriffen: 89 bis 98 Prozent
    • Generelles Tragen von Schutzhandschuhen bei der Behandlung: 59 bis 75 Prozent
    • Händedesinfektion vor jeder Behandlung: 20 bis 50 Prozent
    • Einsatz gepuderter Latexhandschuhe: 24 bis 35 Prozent
    • Grundsätzlich keine Benutzung von Schutzhandschuhen: 1 bis 2 Prozent
    • Keine Verwendung von Handpflegemitteln: 2 bis 8 Prozent
    • Tragen von Mund-Nasen-Schutz während der Behandlung: 39 bis 55 Prozent; bei oralchirurgischen Eingriffen: 54 bis 88 Prozent
    • Keine Verwendung von Augenschutz: 37 bis 40 Prozent
    • Sterile OP-Feld-Abdeckung: 19 bis 89 Prozent
    • Grundsätzlich kein Einsatz von Kofferdam: 28 bis 65 Prozent
    • Mundhöhlenantiseptik vor oralchirurgischen Eingriffen: 24 bis 79 Prozent
    • Unabhängig von der Indikation grundsätzlich keine Mundhöhlenantiseptik: 2 bis 55 Prozent
    • Einsatz von Wasser aus dem Leitungsnetz zur Kühlung bei oralchirurgischen Eingriffen: 1 bis 56 Prozent
    • Innere und äußere Reinigung/Desinfektion von Hand- und Winkelstücken oder konventionelle Aufbereitung mit abschließender offener Dampfsterilisation: 8 bis 26 Prozent
    • Reinigung, Desinfektion und Sterilisation chirurgischer Instrumente bzw. Aufbereitung ohne nähere Angabe nach jedem Patienten: 98 bis 100 Prozent
    • Bereitstellung von Handstücken in Sterilverpackung für chirur- gische Eingriffe: 29 bis 79 Prozent
    • Reinigung, Desinfektion und Sterilisation bzw. Aufbereitung ohne nähere Angabe von endodontischen Instrumenten nach jedem Patienten: bis 98 Prozent
    • Desinfektion prothetischer Werkstücke weder in der Zahnarztpraxis noch im zahntechnischen Labor: 1 bis 10 Prozent
    • Kein Wechsel der Absaugkanüle nach jedem Patienten: 2 bis 13 Prozent
    • Desinfektion patientennaher Flächen: 59 bis 65 Prozent
    • Keine Überwachung der Sterilisationsgeräte: 2 bis 13 Prozent
    • Kein Tragen von Schutzhandschuhen bei Durchführung der Flächendesinfektion: 68 bis 88 Prozent
    • Keine Schutzmaßnahmen bei Eingriffen an der Absauganlage: 39 bis 97 Prozent
    • Unzureichender Impfstatus je nach Impfung: 1 bis 77 Prozent. Nur bei HBV betrug der Anteil Geimpfter 77 bis 96 Prozent (Bereich Gesundheits- und Arbeitsschutz)