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  • 21.10.2010 | Aktuelle Statistik/Trendbericht

    Händehygiene in den Praxen

    Grundsätzlich gilt: Die Händedesinfektion ist vor jeder zahnärztlichen Behandlung, bei Behandlungsunterbrechung und bei Behandlungsende erforderlich, unabhängig davon, ob Handschuhe getragen wurden. In Zahnarztpraxen gehören Spender für Händedesinfektionsmittel und Waschlotion ohne direkten Handkontakt, eine berührungslose Wasserarmatur sowie Einmalhandtücher zur notwendigen Grundausstattung der Behandlungszimmer.  

     

    • Desinfektionsmittelspender ohne Handberührung finden sich in 82 Prozent, eine berührungslose Wasserarmatur in 86 Prozent, Einmalhandtücher in 98 Prozent der Praxen.
    • Ein berührungsloser Spender für Waschlotionen wird in 77 Prozent der Behandlungszimmer verwendet.
    • Ferner sind in 86 Prozent der Praxen Spender für Händedesinfektionsmittel im Röntgenbereich angebracht. In den Aufbereitungsräumen für Medizinprodukte befinden sich in 89 Prozent der Praxen Spender für Händedesinfektionsmittel und in 85 Prozent Spender für Waschlotionen.

     

    • Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ): Hygienemanagement in Zahnarztpraxen -Ergebnisse einer bundesweiten Online-Befragung in Deutschland, Köln, 2010
    Quelle: Ausgabe 11 / 2010 | Seite 19 | ID 139413