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  • · Fachbeitrag · Sedierung

    Lachgas oder Midazolam?

    | Studien haben gezeigt, dass sowohl Lachgas als auch Midazolam zur Sedierung in der Zahnmedizin gut geeignet sind und durch beide ein ausreichender Grad der Sedierung erreichbar ist. Auch ist die Sedierung mittels Midazolam annähernd gleich sicher wie die mittels Lachgas. Aufgrund der Vorerkrankung können aber entweder Lachgas oder Midazolam oder aber beide Sedativa kontraindiziert sein. |

     

    Vorteile von Lachgas

    Lachgas ist eines der am wenigsten toxischen Anästhetika in der Zahnmedizin. Je nach Bedarf können dem Patienten Dosen von 30 bis 70 Volumenprozent verabreicht werden. Der große Vorteil in der Anwendung von Lachgas liegt in dessen Titrierbarkeit. Auch ist das rasche An- und Abfluten ein Vorteil dieser Methode. 2 bis 3 Minuten nach Verabreichung des Gases entfaltet dieses seine Wirkung. Daher kann Lachgas auch bei minimalen zahnärztlichen Eingriffen ‒ wie zum Beispiel zur Abdrucknahme oder für röntgenologische Untersuchungen ‒ eingesetzt werden.

     

    Vorteile von Midazolam

    Eine Sedierung mittels Midazolam ist bei derart kurzen Eingriffen nicht sinnvoll, da es seine Wirkung erst nach 30 min entfaltet. Weiter beträgt die Halbwertszeit 1,2 bis 12,3 Stunden ‒ die Wirkdauer ist somit zu lange für derart kurzzeitige Behandlungen. Die Vorteile von Midazolam liegen vor allem bei der Behandlung von Kindern, da das Pharmakon oral mit Sirup gemischt verabreicht wird und keine Beatmungsmaske notwendig ist. In der Literatur werden Dosierungen von 0,5 mg/kg bis 1 mg/kg bei Kindern und bei Erwachsenen von 7,5 mg bis zu 15 mg Gesamtdosis beschrieben. Eine zu hohe Dosis kann nur mit dem Antidot Flumazenil antagonisiert werden.

     

    • Kontraindikationen
    • Bestehen Gesichtsdeformitäten oder eine Verlegung der nasalen Atemwege ist der Einsatz von Lachgas kontraindiziert. Diesen Patienten ist es nicht möglich, das Gas nasal einzuatmen, daher ist eine Sedierung mittels Midazolam indiziert. Auch bei Pneumothorax, Pneumenzephalon, Luftembolie, Ileus oder einer Otitis media ist die Verabreichung von Lachgas ebenfalls kontraindiziert, aber eine orale Gabe von Midazolam zur Sedierung möglich.

    • Bei Myasthenia gravis, akuten Muskelhypotonien, hepatischer Porphyrie oder einer bekannten Überempfindlichkeitsreaktion auf Benzodiazepine ist die Verabreichung von Midazolam obsolet. Bei diesen Patienten kann jedoch eine ausreichende Sedierung mittels Lachgas erreicht werden.

    • Kontraindikationen, die beide Arzneimittel betreffen, sind die COPD, Schwangerschaft, eine bekannte Arzneimittelabhängigkeit und der Einsatz bei Patienten mit einer gravierenden psychischen Erkrankung. Liegt eine dieser Erkrankungen vor, ist es sinnvoll, generell auf eine Sedierung zu verzichten.

     

    Quelle

    • Hiltz U. Dentale Sedierung ‒ Midazolam vs. Lachgas. Dissertation, Graz, 2013

    Volltext

    Quelle: Ausgabe 03 / 2013 | Seite 7 | ID 38160680