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  • · Fachbeitrag · Allgemeine Zahnheilkunde

    Intraligamentäre Anästhesie: Vorteile bei Extraktionen und bei der Zahnerhaltung

    Die intraligamentäre Anästhesie (ILA) wurde vor rund 100 Jahren erstmals in Frankreich praktiziert und beschrieben. Sie wird heute bei der Zahnextraktion empfohlen; außerdem als zusätzliche Injektion, wenn mittels Leitungsanästhesie des Nervus alveolaris inferior bzw. der Terminalanästhesie kein ausreichender anästhetischer Effekt zu erzielen war.

     

    Die technische Entwicklung der vergangenen 30 Jahre hat dazu geführt, dass für die Injektion von Anästhetikum ins Ligamentum circulare via Sulcus gingivalis ‒ zur Erreichung einer Einzelzahn-Anästhesie ‒ Instrumentarien zur Verfügung stehen, mit denen der Widerstand des sehr dichten Desmodontalgewebes problemlos überwunden werden kann. Auch bei zahnerhaltenden Therapien führt die intraligamentäre Anästhesie (ILA) ‒ lege artis angewandt ‒ zu Ergebnissen, die denen der konventionellen Methoden der zahnärztlichen Lokalanästhesie, das heißt der Leitungs- und der Terminalanästhesie, vergleichbar sind. Das bestätigen laut Csides et al. die publizierten klinischen Erkenntnisse der letzten 10 Jahre. Die ILA hat sich somit als eine primäre Methode der Schmerzausschaltung positioniert.

     

    Auch nach Ansicht von Glockmann et al. hat die intraligamentäre Anästhesie mit der Dosierradspritze Soft.Ject nicht nur bei Extraktionen, sondern auch bei der Zahnerhaltung Vorteile gegenüber den üblichen Anästhesieformen. Die Betäubung wird eng begrenzt und eine Taubheit benachbarter Bezirke ‒ etwa von Lippen, Wangen oder Zunge ‒ vermieden. [2]