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    12.02.2021 · Nachricht aus dent-on · Handwerkerleistungen

    Biber lässt es krachen: Kosten für die Beseitigung der Schäden können steuerlich geltend gemacht werden!

    Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden, die ein Biber auf dem Wohngrundstück verursacht hat, sind als Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) abzugsfähig, nicht aber als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG. Das hat der Bundesfinanzhof jüngst entschieden (Urteil vom 01.10.2020, Az. VI R 42/18). > lesen

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