06.11.2015 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie die Fahrten Ihrer Mitarbeiter von der Wohnung zur Agentur bezuschussen können, ohne dass Steuern und Sozialabgaben anfallen. Neben Tankgutscheinen bietet sich Fahrtkostenersatz an. Erfahren Sie nachfolgend, wie Sie beim Fahrtkostenersatz richtig vorgehen, damit Ihr Zuschuss steuerbegünstigt ist.
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05.11.2015 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Tankgutscheine sind beliebt, wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern etwas steuer- und sozialversicherungsfrei zuwenden wollen. Erfahren Sie, wie Sie Tankgutscheine gestalten, damit die gewünschten Effekte sicher eintreten.
28.10.2015 · Fachbeitrag ·
Betriebsveranstaltung
Zum 1. Januar 2015 ist die Besteuerung von Zuwendungen an Mitarbeiter im Rahmen von Betriebsveranstaltungen durch § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG neu geregelt worden. Das BMF hat jetzt in einem Schreiben erläutert, wie ...
26.10.2015 · Fachbeitrag ·
Familienverträge
Auch ein zinsloses Darlehen, das ein Ehegatte dem anderen gewährt, um Verbindlichkeiten seines Gewerbebetriebs zu tilgen, ist dem Betriebsvermögen des Darlehensnehmers zuzuordnen und mit 5,5 Prozent abzuzinsen. Ob diese – vom FG München vertretene und für Unternehmer ungünstige – Auffassung richtig ist, muss in Bälde der BFH entscheiden.
26.10.2015 · Fachbeitrag ·
Betriebsausgaben
Ein selbstständiger Versicherungsvertreter kann seine Aufwendungen für Pferde nicht als Betriebsausgaben abziehen. Dies gilt nach Ansicht des FG Baden-Württemberg selbst dann, wenn er sich gerade auf die Versicherung ...
14.10.2015 · Fachbeitrag ·
Betriebsausgaben
Aufwendungen für die Mitgliedschaft in Business-Clubs, die ihren Mitgliedern neben der Möglichkeit zur geschäftlichen Kontaktanbahnung und -pflege ein umfangreiches Programm mit Freizeitcharakter bieten, können ...
12.10.2015 · Fachbeitrag ·
Kapitalanlagen
Freistellungsaufträge, die für einen unbefristeten Zeitraum erteilt wurden, werden zum 1. Januar 2016 ungültig, wenn diesen keine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) zugeordnet wird. Es genügt, wenn Sie dem Kreditinstitut die Steuer-IdNr. mitteilen. Ein neuer Freistellungsauftrag ist laut Bundeszentralamt für Steuern nicht nötig.