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· Fachbeitrag · Betriebsausgaben

Aufwendungen für die Mitgliedschaft in Business-Clubs

| Aufwendungen für die Mitgliedschaft in Business-Clubs, die ihren Mitgliedern neben der Möglichkeit zur geschäftlichen Kontaktanbahnung und -pflege ein umfangreiches Programm mit Freizeitcharakter bieten, können insgesamt nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Da die berufliche und private Veranlassung der Mitgliedschaft untrennbar miteinander verwoben sind, ist eine Aufteilung der Aufwendungen regelmäßig unmöglich, entschied das FG Hamburg (Beschluss vom 23.6.2015, Az. 2 V 74/15, Abruf-Nr. 145518 , rechtskräftig). |

Quelle: Ausgabe 11 / 2015 | Seite 3 | ID 43636482