26.10.2015 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben
Kein Betriebsausgabena bzug für Pferdehaltung bei Vertreter
Ein selbstständiger Versicherungsvertreter kann seine Aufwendungen für Pferde nicht als Betriebsausgaben abziehen. Dies gilt nach Ansicht des FG Baden-Württemberg selbst dann, wenn er sich gerade auf die Versicherung von Pferden spezialisiert hat und die Teilnahme mit seinen Pferden an Reitturnieren der Anbahnung von Versicherungsabschlüssen dient.
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