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26.10.2015 · Fachbeitrag · Familienverträge

Zinsloses Betriebsdarlehen an Ehegatten ist steuerlich ungünstig

Auch ein zinsloses Darlehen, das ein Ehegatte dem anderen gewährt, um Verbindlichkeiten seines Gewerbebetriebs zu tilgen, ist dem Betriebsvermögen des Darlehensnehmers zuzuordnen und mit 5,5 Prozent abzuzinsen. Ob diese – vom FG München vertretene und für Unternehmer ungünstige – Auffassung richtig ist, muss in Bälde der BFH entscheiden.