31.08.2009 · Fachbeitrag ·
Bundesfinanzhof hat entschieden
Wird durch eine Praxisausfallversicherung das Risiko einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Selbstständigen versichert und erhält er bei Eintritt des Versicherungsfalls die fortlaufenden Kosten seines Betriebs ersetzt, darf er die laufenden Prämien nicht als Betriebsausgaben absetzen. Umgekehrt gehören auch die Zahlungen des Versicherers bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht zu den steuerpflichtigen Betriebseinnahmen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.
31.08.2009 · Fachbeitrag ·
Seit 5. August gilt neues Recht
Versicherungsmakler, die im Bereich der Vermittlung von Wertpapieren tätig sind, müssen sich umstellen. Das „Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur ...
31.08.2009 · Fachbeitrag ·
Weiteres Urteil zu gezillmerten Altersversorgungsverträgen
Der Strom an Urteilen zur Zulässigkeit der Zillmerung bei Entgeltumwandlungen in der betrieblichen Altersversorgung reißt nicht ab. Jetzt hat sich das Landesarbeitsgericht Niedersachsen geäußert. Es lässt offen, ob ...
31.08.2009 · Fachbeitrag ·
Makler und selbstständiger Außendienst
Viele Versicherungsmakler arbeiten mit selbstständigen Untervermittlern, meist auf Basis einer dauerhaften Betrauung. Was viele Makler nicht wissen: Dauerhaft betraute Untervermittler haben die gleichen Informations- und Kontrollrechte wie Versicherungsvertreter, insbesondere auf die Erteilung eines Buchauszugs.
31.08.2009 · Fachbeitrag ·
Unterstützung bei der Schadensabwicklung
Ein Versicherungsmakler, der in die Abwicklung eines Unfallschadens eingeschaltet ist, muss den Versicherungsnehmer auf die Frist zur ärztlichen Feststellung einer Invalidität hinweisen, wenn für ihn erkennbar ist, ...
31.08.2009 · Fachbeitrag ·
Personalmanagement
Kündigungsschreiben bedürfen der Schriftform. Das heißt aber nicht, dass das Kündigungsschreiben, das dem Mitarbeiter persönlich übergeben wird, zwingend bei ihm verbleiben muss.
31.08.2009 · Fachbeitrag ·
Bausparen
Die Klausel der Bausparkasse Deutscher Ring AG über eine Abschlussgebühr von 1,6 Prozent der Bausparsumme ist nach Ansicht des Landgerichts Hamburg zulässig.