04.08.2010 · Fachbeitrag ·
Zu lange Bindungsdauer benachteiligt Mitarbeiter
Übernehmen Sie die Fortbildungskosten ihrer Mitarbeiter oder beteiligen sich zumindest daran, tun sie das auch aus eigenem Interesse. Denn gut aus- bzw. fortgebildete Mitarbeiter sind ihr Geld wert. Damit der Mitarbeiter nach Abschluss der Fortbildung sein neues Wissen aber auch bei Ihnen einbringt, vereinbaren Sie in den Fortbildungsverträgen regelmäßig Rückzahlungsklauseln. Dabei dürfen Sie aber nicht über das Ziel hinausschießen.
04.08.2010 · Fachbeitrag ·
Wohnsitz-Gerichtsstand
Ist bei Versicherungsverträgen, die bis Ende 2007 abgeschlossen worden sind („Altverträge“), bis zum 31. Dezember 2008 ein Versicherungsfall eingetreten, gilt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der bis zum ...
04.08.2010 · Fachbeitrag ·
Beitragspflicht krankenversicherter Rentner
Viele Streitigkeiten von pflicht- oder freiwillig krankenversicherten Rentnern drehen sich seit Jahren um eine Frage: Sind Betriebsrenten und Kapitalzahlungen aus einer Direktversicherung in der Kranken- und ...
04.08.2010 · Fachbeitrag ·
Kapitalanlagen
Vermögensverwaltungs- und Depotgebühren sind uneingeschränkt abziehbare Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn die Absicht zur Erzielung steuerfreier Vermögensvorteile bei der jeweiligen Kapitalanlage nicht im Vordergrund steht. Das heißt, nur mitursächlich für die Anschaffung der ertragbringenden Kapitalanlage ist.
04.08.2010 · Fachbeitrag ·
Kundeninformation
Eine Sterbegeldversicherung zur Absicherung der Bestattung und Grabpflege mit einer Wertigkeit von rund 450 Euro gehört zum geschützten Vermögen nach § 90 Absatz 3 Sozialgesetzbuch XII und darf auch bestehen ...
04.08.2010 · Fachbeitrag ·
Kundeninformation
Arbeitnehmeranteile zur privaten Krankenversicherung dürfen vom Arbeitgeber bei der Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld nicht abgezogen werden. Das musste ein Arbeitgeber vor dem Landesarbeitsgericht ...
04.08.2010 · Fachbeitrag ·
Bewirtungskosten
Bewirtungsaufwendungen sind nach Ansicht des Finanzgerichts Düsseldorf auch dann steuermindernd zu berücksichtigen, wenn auf den Rechnungen der Name des Bewirtenden fehlt. Ordnungsgemäße Nachweise lägen nämlich auch vor, wenn Eigenbelege mit den erforderlichen Angaben erstellt werden.