01.12.2001 · Fachbeitrag aus VE · Schuldrechtsmodernisierung
Am 1.1.02 tritt die Schuldrechtsmodernisierung inKraft BGBl. I, 3138. Sie zwingt Gläubiger zu radikalem Umdenken.Die neuen Grundsätze der Verjährung siehe S. 160 - 164, deren Hemmung und Unterbrechung siehe S. 165-172 sowie komplizierte Übergangsvorschriftensiehe S. 173-174 sind für Anwälte und Inkasso-Institute vonzentraler Bedeutung. Der folgende Beitrag erläutert die neuenVerjährungsvorschriften und gibt konkrete Handlungsanleitungen.
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01.11.2001 · Fachbeitrag aus VE · Anwaltsgebühren
Der Auftrag bildet die Richtschnur desanwaltlichen Handelns. Damit ist er das maßgebende Kriteriumdafür, ob die Tätigkeit des Anwalts gebührenrechtlicheiner oder mehreren Angelegenheiten zuzurechnen ist BGH LM § 6BRAGO Nr. 5. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz stellt dasZwangsvollstreckungs-Verfahren dar. Hier ist der Begriff derAngelegenheit für die richtige Gebührenberechnungentscheidend:
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01.11.2001 · Fachbeitrag aus VE · Aktuelle Rechtsprechung
Gläubiger einer Forderung ausvorsätzlich unerlaubter Handlung können bevorrechtigt inLohnansprüche pfänden David, VE 1/00, 8. Das Verschweigeneiner vom Schuldner abgegebenen eidesstattlichen Versicherung stellteine vorsätzlich unerlaubte Handlung dar AG Nordenham 24.7.01, 7M 409/01, n.v.; AG Aachen 19.6.01, 14 M 1717/01, n.v.; LG Oldenburg29.1.01, 6 T 1093/00, n.v.. Die pfändbaren Beträge nach§ 850f Abs. 2 ZPO können daher -gläubigergünstig - durch das ...
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01.11.2001 · Fachbeitrag aus VE · Lohnverschleierung
In VE 8/01, 16 wurde darüber berichtet, dassTarifverträge als Nachweis für eine üblicheVergütung in den Fällen der Lohnverschleierung herangezogenwerden können. Für ausgewählte Bereiche gibt diefolgende Übersicht als Ergänzung zu VE 9/01, 106 eineZusammenfassung der wichtigsten allgemein verbindlichenTarifverträge TV:
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01.11.2001 · Fachbeitrag aus VE · Der praktische Fall
Folgender Fall kommt in verschiedenen Variationenhäufig vor: Der Gläubiger hat einen vollstreckbaren Titelgegen den Schuldner. Vollstreckungsversuche durch denGerichtsvollzieher waren fruchtlos. Der Schuldner soll daher zur Abgabeder eidesstattlichen Versicherung gezwungen werden. DerGerichtsvollzieher kann jedoch die Ladung nicht zustellen, da derSchuldner inzwischen obdachlos ist. Unter der zuletzt bekanntenAnschrift existiert lediglich eine Briefkastenanschrift oder dort lebtnur noch die ...
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01.11.2001 · Fachbeitrag aus VE · Lohnpfändung
In „Vollstreckung effektiv“ wurdemehrfach VE 10/00, 130; 7/01, 97; 8/01, 105 über dieverschiedenen Berechnungsmethoden der Gerichte bei einer teilweisenNichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen berichtet.Hierdurch kann es zu unterschiedlichen Pfändungsbeträgenkommen. Da solche Anträge in der gerichtlichen Praxis häufigvorkommen, werden die verschiedenen Berechnungsmethoden nochmalsübersichtlich anhand eines Beispiels dargestellt:
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01.11.2001 · Fachbeitrag aus VE · Leserforum
Frage: Einige AGbeanstanden im Antrag auf Pfändung und Überweisung derAnsprüche aus einer Kontoverbindung folgenden Zusatz: „Eswird darüber hinaus angeordnet, dass der Schuldner alleEurocheque-Formulare, die Eurocheque-Karte, sonstige Scheckkarten undsämtliche, die entsprechenden Funktionen erfüllendenHilfsmittel das gepfändete Konto betreffend, an den Gläubigerherauszugeben hat“ vgl. auch Goebel, VE 7/01, 99. Ist dieAnsicht dieser AG, es handele sich bei den Eurocheque-Formularen ...
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01.11.2001 · Fachbeitrag aus VE · Vollstreckungspraxis
Oft hat der Schuldner eine Sache unterEigentumsvorbehalt des Verkäufers erworben oder einen ihmgehörenden Gegenstand als Sicherungseigentum einer Bankübertragen. Hieraus ergeben sich Befriedigungschancen fürGläubiger, da dem Schuldner in diesen Fällen derwirtschaftliche Wert der Sache zusteht. Er besitzt ein so genanntesAnwartschaftsrecht, das dem Vollstreckungszugriff des Gläubigersnicht verschlossen bleibt.
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01.10.2001 · Fachbeitrag aus VE · Lohnpfändung
Der Umfang einer Lohnpfändung wird imRegelfall vom Vollstreckungsgericht durch bloße Bezugnahme aufdie Tabelle nach § 850c ZPO im Pfändungsbeschluss nurabstrakt beschrieben so genannter Blankettbeschluss, Mock, VE 1/01,2. Der Arbeitgeber als Drittschuldner trägt damit die volleVerantwortung für die richtige Berechnung der pfändbarenBeträge. Der folgende Beitrag erläutert, wie sichGläubiger rechtzeitig etwaige aus nachträglichenÄnderungen resultierende erhöhte ...
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01.10.2001 · Fachbeitrag aus VE · Leserforum
Voraussichtlich am 1.1.02 werden diePfändungsfreigrenzen zugunsten von Schuldnern drastischerhöht. Das Gesetz wird für Gläubiger erheblicheNachteile mit sich bringen siehe ausführlich Goebel, VE 5/01,57. Daher sollten Sie als Gläubiger schon jetzt Maßnahmenergreifen, um titulierte Forderungen doch noch - zumindestteilweise - zu realisieren. Hierzu machte uns Frau Iris Molinivon der Beneficial Bank AG, Stuttgart, folgenden interessantenVorschlag:
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