01.09.2002 · Fachbeitrag aus VE · Immobiliarvollstreckung
Seitdem die Pfändungsfreigrenzen zum 1.1.02drastisch angehoben wurden und dadurch die klassische Lohnpfändungpraktisch bedeutungslos geworden ist, müssen Gläubiger nacheffektiveren Vollstreckungsmöglichkeiten suchen. Eine davon istdie Vollstreckung in Immobilien, was die ständig steigende Zahlder anhängigen Verfahren bei Gericht belegt. Umso wichtiger istes, sich frühzeitig mit dieser komplizierten Materie zubeschäftigen. Der folgende Beitrag erläutert die Grundlagender ...
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01.09.2002 · Fachbeitrag aus VE · Leserforum
In „Vollstreckung effektiv“ 4/02,Seite 48, wurde darüber berichtet, dass nur wenige Gerichte beiBedürftigkeit des Gläubigers diesem neben der Bewilligung vonPKH auch einen Rechtsanwalt beiordnen. Maßnahmen derMobiliarvollstreckung seien rechtlich einfach und eine Beiordnung dahernicht erforderlich. Wie uns Bürovorsteher Carsten Plate,Nordenham, mitteilte, haben jedoch alle Gerichte, denen er den o.g.Beitrag aus „Vollstreckung effektiv“ zugesandt hat,anschließend eine Beiordnung ...
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01.09.2002 · Fachbeitrag aus VE · Der praktische Fall
Grundsätzlich hat der Gerichtsvollzieher beider Zug-um-Zug-Vollstreckung dem Schuldner die diesem zustehendeLeistung in einer den Verzug begründenden Weise so anzubieten,dass er nur noch zuzugreifen braucht. Bereits in „Vollstreckungeffektivr“ 4/02, Seite 55, wurde über die Probleme berichtet,die dabei auf den Gläubiger zukommen können. Der folgendeFall, geschildert von Rechtsanwalt Gerhard Opitz, Ober-Olm, ist typischfür die Vollstreckungspraxis:
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01.09.2002 · Fachbeitrag aus VE · Vollstreckungspraxis
Oft hat ein Schuldner mehrere Gläubiger.Meist reicht in diesen Fällen der Verwertungserlös nicht aus,um alle Gläubiger zu befriedigen. Regelmäßig gibt esdann Streit um die Rangverhältnisse zwischen den Gläubigern,so dass entschieden werden muss, wie der Erlös verteilt wird. Hierkommt das gerichtliche Verteilungsverfahren zur Anwendung. Der folgendeBeitrag erläutert die Einzelheiten.
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01.08.2002 · Fachbeitrag aus VE · Vollstreckungspraxis
Verfügt der Schuldner überMieteinnahmen, stellen diese grundsätzlich eine aussichtsreicheMöglichkeit zum Vollstreckungszugriff dar. Allerdings sind einigeBesonderheiten zu beachten. Der folgende Beitrag erläutert dieEinzelheiten.
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01.08.2002 · Fachbeitrag aus VE · Leserforum
In „Vollstreckung effektiv“ 02, Seite24, wurde über die Nutzung fremder Konten durch den Schuldnerberichtet. Einige Leser haben uns im Hinblick auf den dortigenMusterantrag Abruf-Nr. 020086über ihre Erfahrungen berichtet. Um die praktischenSchwierigkeiten bei derartigen Pfändungen zu umgehen, wird aufFolgendes hingewiesen:
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01.08.2002 · Fachbeitrag aus VE · Vollstreckungspraxis
Ist der Gläubiger Inhaber eines besitzlosenPfandrechts, wie etwa eines Vermieterpfandrechts, kann er dieZwangsvollstreckung und die Verwertung des verpfändetenGegenstands durch einen anderen Gläubiger nicht verhindern. Gehtsein Pfandrecht allerdings vor, kann er die vorzugsweise Befriedigungdurch den Verwertungserlös verlangen. Zur zwangsweisenDurchsetzung dieses Anspruchs dient die Klage auf vorzugsweiseBefriedigung. Der folgende Beitrag erläutert die Einzelheiten.
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01.08.2002 · Fachbeitrag aus VE · Checkliste
In „Vollstreckung effektiv“ 5/02,Seite 59, 6/02, Seite 78 und 7/02, Seite 98, wurden die Besonderheitender Erteilung einer qualifizierten Vollstreckungsklausel undKlauselerteilungsklage dargestellt. Die folgende Checkliste fasst diewichtigsten Einzelheiten zusammen, damit Sie in diesem Bereich Fehlervermeiden können.
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01.08.2002 · Fachbeitrag aus VE · Aktuelle Gesetzgebung
In „Vollstreckung effektiv“ 6/02,Seite 73, wurde über Abrechnungsfallen des seit dem 1.5.01geänderten Gerichtsvollzieher-Kostenrechts berichtet. Durch dasGesetz zur Änderung des Rechts der Vertretung durchRechtsanwälte vor den OLG OLGVertr-ÄndG, BGBl. I, 2850wurde in Art. 19 eine Änderung des GVKostG zum 1.8.02 vorgenommen.Der folgende Beitrag zeigt die Auswirkungen der Änderungenfür Gläubiger.
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01.08.2002 · Fachbeitrag aus VE · Nachlassvollstreckung
Nach der Erbeinsetzung stellt die Anordnung einesVermächtnisses in einer letztwilligen Verfügung diewichtigste erbrechtliche Vermögensverschiebung dar. Ist derSchuldner Vermächtnisnehmer, findet der Gläubiger hier einwichtiges Zugriffsobjekt. Der folgende Beitrag erläutert diewesentlichen vollstreckungsrechtlichen Aspekte des Vermächtnissesund gibt Ihnen die notwendigen Arbeitshilfen an die Hand.
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