03.12.2008 · Fachbeitrag aus VE · Musterformulierungen
Die Musterformulierungen zur Vollstreckung aus arbeitsrechtlichen Titeln runden die in VE 08, 189, abgedruckten ab.
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03.12.2008 · Fachbeitrag aus VE · Leser-Erfahrungsaustausch
Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch veröffentlichen.
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03.12.2008 · Fachbeitrag aus VE · Eidesstattliche Versicherung
Wird der Auftrag zur Pfändung zusammen mit einem Antrag zur Bestimmung eines Termins zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung für den Fall gestellt, dass die Pfändung nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers führt, ist der Zeitpunkt des Pfändungsversuchs für die Bestimmung der Zuständigkeit zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung nach § 899 Abs. 1 ZPO maßgeblich.
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03.12.2008 · Fachbeitrag aus VE · Arbeitshilfen
In VE 08, 191, haben wir das Aufgebotsverfahren bei Verlust eines Grundpfandrechtsbriefs dargestellt. Die folgende Checkliste fasst die wesentlichen Punkte, die hierbei bis zum 1.9.09 (ab dann gilt ein neues FamFG) zu beachten sind, zusammen, damit Sie einschlägige Fälle effektiv bearbeiten können. Die Musterformulierung ermöglicht es Ihnen, einen neuen Grundpfandrechtsbrief zu beantragen, falls Sie ein Aufgebotsurteil erwirkt haben.
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03.12.2008 · Fachbeitrag aus VE · Forderungsvollstreckung
Erfolgt die Vollstreckung aus einem Titel, der verschiedene Forderungen zum Gegenstand hat, die jeweils Zug um Zug gegen Herausgabe unterschiedlicher Gegenstände zu erfüllen sind, lediglich wegen eines Teilbetrags, muss der PfÜB erkennen lassen, wegen welcher dieser Forderungen vollstreckt werden soll. Ein Antrag auf Erlass eines PfÜB, der diesen Anforderungen nicht genügt, ist zurückzuweisen (BGH 8.7.08, VII ZB 39/07).
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03.12.2008 · Fachbeitrag aus VE · Aktuelle Gesetzgebung
Eine Versteigerung gepfändeter Sachen im Internet ist zwar schon nach geltendem Recht möglich. Sie setzt aber unter Umständen ein aufwändiges Verfahren voraus. Das Bundeskabinett hat daher einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Versteigerung gepfändeter beweglicher Sachen im Internet der Versteigerung vor Ort an die Seite stellt. Der Beitrag fasst die Einzelheiten zusammen.
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