26.07.2016 · Nachricht aus VE · Vermögensauskunft
Gläubiger können nicht verlangen, dass der Schuldner die Vermögens-auskunft gemäß § 802c ZPO nachbessert, wenn sie Auskunft über Erstattungsforderungen für Betriebs- und Heizkosten verlangen, die der Sozialhilfeträger für einen Empfänger von Leistungen nach dem SGB II an dessen Vermieter geleistet hat. Diesen Grundsatz hat der BGH jetzt präzisiert.
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26.07.2016 · Fachbeitrag aus VE · Neues Gerichtsvollzieherformular
Drittauskünfte gemäß § 802l ZPO spielen in der Gerichtsvollzieherpraxis eine bedeutende Rolle. Unterschiedlich behandelt wird die Frage, ob Rechtsanwälte als Gläubigervertreter für einen solchen Antrag gesonderte Gebühren berechnen dürfen. Hier sind zwei Fälle zu beachten:
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26.07.2016 · Fachbeitrag aus VE · P-Konto
Gutschriften von Nachzahlungen für mehrere Monate auf einem P-Konto unterliegen nicht dem Schutz nach § 850k Abs. 4 ZPO. Diese Beträge sind daher an den Gläubiger auszukehren. Das LG Frankenthal hat jetzt entschieden, dass dies für Sozialleistungen nach dem SGB II nicht gilt.
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26.07.2016 · Fachbeitrag aus VE · Der praktische Fall
Folgender Fall erreichte die Redaktion: Der Schuldner ist aufgrund eines Urteils verpflichtet, eine Hecke zu versetzen, die er direkt an die Grenze zum Nachbarschaftsgrundstück des Gläubigers gepflanzt hat. Gleichwohl rührt er sich nicht. Wie muss der Gläubiger jetzt vorgehen?
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26.07.2016 · Fachbeitrag aus VE · Gerichtsvollziehervollstreckung
Der Gläubiger beauftragte den Gerichtsvollzieher, den Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft zu bestimmen. Er wies darauf hin, dass nur Datum und Ort im Protokoll aufzuführen und die Unterlagen zurückzusenden seien, falls der Schuldner bereits eine Vermögensauskunft abgegeben haben sollte. Er wünschte ausdrücklich, dass das Vermögensverzeichnis dann nicht übersandt werden sollte. Ohne hierauf einzugehen, teilte der Gerichtsvollzieher dem Gläubiger mit, dass der Schuldner bereits eine ...
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28.06.2016 · Fachbeitrag aus VE · Forderungsvollstreckung
Oft weicht die Gläubigerbezeichnung im PfÜB-Antrag von der im Vollstreckungstitel ab. Für das Vollstreckungsgericht ist dabei nicht immer zu
erkennen, ob es sich um eine reine Namensänderung bzw. Umbenennung oder um eine Rechtsnachfolge mit Identitätswechsel handelt. Das kann zu zeitaufwendigen Zwischenverfügungen führen, die es zu vermeiden gilt.
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28.06.2016 · Fachbeitrag aus VE · Forderungsvollstreckung
Wollen Gläubiger die Vergütungsansprüche von Ärzten pfänden, tun sie sich häufig schwer, seit der Gesetzgeber die amtlichen Formulare eingeführt hat. Die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft dabei, alles richtig zu machen.
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