08.01.2013 ·
Musterformulierungen · Downloads · Außergerichtliches, besondere Anträge und Vollstreckungsarten, Insolvenz, Sicherheiten
Will der Gläubiger den Anspruch auf Verschaffung des Grundstückseigentums nach erklärter Auflassung pfänden besteht das praktische Problem meist darin, dass der Gläubiger die genaue Sachlage nicht kennt. Das heißt, er weiß nicht, ob nur der Kaufvertrag geschlossen wurde oder ggf. sogar bereits die Auflassung erklärt wurde. In dieser Situation sollte er - wie aus dem Muster ersichtlich - sowohl den schuldrechtlichen Eigentumsverschaffungsanspruch als auch das dingliche Anwartschaftsrecht ... > weiter