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  • 08.01.2013 · Musterformulierungen · Pfändung · Allgemein

    Antrag, wenn Schuldner missbräuchlich mehrere P-Konten führt

    Jede natürliche Person darf nur ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) führen (§ 850k Abs. 8 S. 1 ZPO). Missbrauchsfälle sind aber zu befürchten. Das Muster zeigt, wie Sie diesen Fällen begegnen.