23.05.2022 ·
Musterformulierungen · Pfändung · Allgemein
Ein prozessualer/verfahrensrechtlicher – nicht materiell-rechtlicher (vgl. BGH NJW 88, 2032) – Kostenerstattungsanspruch ist der Anspruch der obsiegenden Partei bzw. des Nebenintervenienten gegen die unterlegene Partei bzw. den Nebenintervenienten, die entstandenen Prozesskosten zu erstatten. Der Kostenerstattungsanspruch ergibt sich aus §§ 91 ff. ZPO bzw. §§ 80 ff. FamFG und bedarf einer sog. Kostengrundentscheidung.
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23.05.2022 ·
Musterformulierungen · Pfändung · Allgemein
Ein prozessualer/verfahrensrechtlicher – nicht materiell-rechtlicher (vgl. BGH NJW 88, 2032) – Kostenerstattungsanspruch ist der Anspruch der obsiegenden Partei bzw. des Nebenintervenienten gegen die unterlegene Partei bzw. den Nebenintervenienten, die entstandenen Prozesskosten zu erstatten. Der Kostenerstattungsanspruch ergibt sich aus §§ 91 ff. ZPO bzw. §§ 80 ff. FamFG und bedarf einer sog. Kostengrundentscheidung.
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27.04.2022 ·
Musterformulierungen · Downloads · Außergerichtliches, besondere Anträge und Vollstreckungsarten, Insolvenz, Sicherheiten
Nimmt der Gläubiger seinen Antrag nach § 888 ZPO zurück, muss der Schuldner die Kosten tragen, wenn der Gläubiger aufgrund des vorangegangenen Verhaltens des Schuldners davon ausgehen musste, nur mithilfe eines Vollstreckungsverfahrens seine titulierten Ansprüche durchsetzen zu können (OLG Koblenz VE 09, 66). In einem solchen Fall ist es nämlich nicht einsehbar, dass der Gläubiger die Kosten für ein letztlich vom Schuldner zu verursachendes prozessuales Verhalten tragen soll. Den ...
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25.02.2022 ·
Sonderausgaben · Pfändung · Amtliche Formulare
Die P-Konto-Novelle hat es zwingend erforderlich gemacht, dass der
Verordnungsgeber die amtlichen Formulare ändert. Dies hätte bis zum 1.1.22 geschehen müssen, was aber bis Ende Februar immer noch nicht geschehen ist. Der Redaktion von VE sind die beabsichtigten Entwürfe bekannt. Um die Rechtspraxis nicht „im Regen stehen zu lassen“, schildern wir auf dieser Basis die Neuerungen. Sollten die endgültigen Änderungen von der vorliegenden Fassung abweichen, wird die Redaktion hierüber ...
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25.10.2021 ·
Sonderausgaben · Pfändung · Allgemein
Die P-Konto-Novelle ändert den Umgang mit dem P-Konto fundamental. Gläubiger müssen sich darauf einstellen, um keine Verluste zu erleiden. Die Sonderausgabe zeigt kompakt und praxisbezogen, was sich zum 1.12.21 ändert.
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23.06.2021 ·
Sonderausgaben · Downloads · Pfändung
Die im Rahmen der Corona-Pandemie ausgezahlten unterschiedlichen Hilfen und Sonderzahlungen kommen allmählich den Betroffenen zugute. Gemein ist allen gewährten Hilfszahlungen, dass diese – wie die Praxis zeigt – oft auf einem P-Konto, Fremd- bzw. Drittkonto oder Nicht-P-Konto „landen“. Es stellt sich dann immer wieder die Frage, ob diese Zahlungseingänge auf Antrag des Schuldners für unpfändbar erklärt werden müssen oder ob zugunsten von Gläubigern eine Pfändbarkeit besteht.
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22.04.2021 ·
Musterformulierungen · Downloads · Pfändung
Erfährt der Gläubiger nach dem Antrag auf Lohnpfändung, also nach Erlass des PfÜB davon, dass der Schuldner keine Miete zahlt, kann er den Antrag darauf, dass dem Schuldner als fiktiver Betrag 296,55 EUR monatlich als Einkommen hinzugerechnet werden. auch noch nachträglich stellen. Das Vollstreckungsgericht muss den Schuldner zu diesem Vorbringen anzuhören (§ 834 ZPO). Bestreitet er das Vorbringen des Gläubigers, muss dieser Beweis antreten. Hilfreich ist in diesem Zusammenhang das ...
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26.01.2021 ·
Sonderausgaben · Downloads · Pfändung
Die Corona-Krise macht Schuldner erfinderisch und verunsichert Gerichtsvollzieher. Gläubiger sollten daher unbedingt wissen, zu was die verschiedenen Akteure verpflichtet sind. Die Sonderausgabe gibt Antworten auf die drängendsten Fragen.
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26.01.2021 ·
Musterformulierungen · Downloads · Außergerichtliches, besondere Anträge und Vollstreckungsarten, Insolvenz, Sicherheiten
Mit Beschluss vom 4.11.20 (VII ZB 69/18, Abruf-Nr. 219320) hat der BGH festgestellt: Jeder Miterbe, der allein oder zusammen mit weiteren Miterben Titelgläubiger eines zum Nachlass gehörenden Anspruchs ist, kann die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titels verlangen, die nur ihn als Vollstreckungsgläubiger ausweist. Die folgende Musterformulierung zeigt, wie Sie dabei am besten vorgehen.
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26.11.2019 ·
Musterformulierungen · Downloads · Außergerichtliches, besondere Anträge und Vollstreckungsarten, Insolvenz, Sicherheiten
Hat der Schuldner beim Insolvenzgericht Widerspruch gegen die Forderung eingelegt, aber gegen das Attribut des vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährten Unterhalts nichts unternommen, gilt sein Widerspruch als nicht erhoben. Folge: Die Insolvenztabelle, in der der Widerspruch des Schuldners noch vermerkt ist, muss berichtigt werden. Die folgende Musterformulierung zeigt, wie Sie als Gläubiger dabei vorgehen sollten.
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25.10.2019 ·
Sonderausgaben · Pfändung · Amtliche Formulare
Bereits seit dem 1.3.13 schreibt der Gesetzgeber für die Forderungspfändung vor, die allgemein verbindlichen, amtlichen Formulare zu verwenden (vgl. § 829 Abs. 4 S. 1 ZPO). In der Praxis herrscht hierbei nach wie vor große Unsicherheit, wie diese Formulare auszufüllen sind. Die Sonderausgabe beleuchtet daher die formularmäßigen Ansprüche im Einzelnen, um es Gläubigern so zu erleichtern, optimal zu pfänden.
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24.09.2019 ·
Musterformulierungen · Pfändung · Allgemein
Stille Gesellschaften als reine Innengesellschaften sind für Außenstehende oft nicht zu erkennen, da sie nicht im Handelsregister eingetragen sind. Wie kann aber gegen solche Gesellschaften vollstreckt werden? Die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt, wie es geht.
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24.09.2019 ·
Musterformulierungen · Pfändung · Allgemein
Stille Gesellschaften als reine Innengesellschaften sind für Außenstehende oft nicht zu erkennen, da sie nicht im Handelsregister eingetragen sind. Wie kann aber gegen solche Gesellschaften vollstreckt werden? Die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt, wie es geht.
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25.06.2019 ·
Musterformulierungen · Pfändung · Amtliche Formulare
Will der Gläubiger bei einer Überweisung zur Einziehung eines gepfändeten Rechts dieses veräußern, ergibt sich eine solche Befugnis nicht bereits aus dem PfÜB, weil die Veräußerung über eine „Einziehung“ der Forderung hinausgeht. Der Gläubiger ist nur zur Veräußerung befugt, wenn er auf Antrag vom Vollstreckungsgericht hierzu durch gesonderten Beschluss ermächtigt ist (§ 857 Abs. 5 i. V. m. § 859 Abs. 2 ZPO). Dieser Antrag ist bei der freihändigen Veräußerung eines ...
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25.06.2019 ·
Musterformulierungen · Pfändung · Amtliche Formulare
Die Erbteilspfändung vollzieht sich nach § 859 Abs. 2 ZPO. Es handelt es sich um eine Zwangsvollstreckung in ein anderes Vermögensrecht. Gemäß § 857 Abs. 1 ZPO gelten dabei §§ 828 ff. ZPO entsprechend. Gehen Sie dabei anhand des amtlichen Formulars am besten so vor, wie die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung es zeigt.
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