08.01.2026 · Nachricht · Versicherungsrecht
Erst Haftpflicht, dann GAP-Versicherung (Kasko) und der Restwert
| Ein Leser teilte uns folgendem Vorgang mit: Das verunfallte Fahrzeug ist über eine Hersteller-Bank finanziert. Es wird nach einem unverschuldeten Unfall zum vom Schadengutachter ermittelten Höchstgebot aus einer Restwertbörse verkauft. Der gegnerische Haftpflichtversicherer reguliert auf dieser Basis. Erst durch die Abrechnung der Bank bemerkt der Geschädigte, dass der Buchwert höher war als der WBW. Nun wird die in der Kaskoversicherung enthaltene GAP-Komponente in Anspruch genommen. Und die präsentiert nun ein deutlich höheres Restwertangebot und rechnet unter Berufung auf sein Weisungsrecht auf dieser Grundlage ab. |
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