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  • · Fachbeitrag · Restwert

    Weiternutzungsfall: Restwert „null“ im Gutachten und Überangebot vom Versicherer

    | Eine Leserin berichtet folgenden Sachverhalt: Das Fahrzeug des Geschädigten weist laut Gutachten Reparaturkosten weit über den WBW hinaus aus. Der Schadengutachter hat es mit einer Radiusbegrenzung der möglichen Bieter in eine der Restwertbörsen eingestellt. Das Ergebnis: kein Gebot. Das Ergebnisblatt, das eine Einstelldauer von 23 Stunden und 59 Minuten ausweist, ist dem Gutachten, das den Restwert mit null beziffert, beigefügt. Der Versicherer hält mit einem Angebot aus einer mehrere hundert Kilometer entfernten Stadt in Höhe von 2.100 EUR dagegen. |

     

    Der Versicherer rechnet den Wiederbeschaffungsaufwand auf dieser Basis ab. Der Geschädigte stellt an seinem Fahrzeug die Verkehrssicherheit wieder her und nutzt es weiter. Vorsichtshalber erst nach Ablauf von sechs Monaten der Weiternutzung fordert der Geschädigte nun die 2.100 EUR nach. Der Versicherer lehnt ab. Der Fall wirft verschiedene Fragen auf:

     

    • Ist es richtig, vorsichtshalber sechs Monate abzuwarten?