16.01.2026 · Nachricht · Versicherungsrecht
BGH: Prämienanspruch des VR nach Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung
| Hat sich der Versicherungsnehmer (VN) eine niedrige Prämie durch eine gefälschte Vorversicherer-Bescheinigung erschlichen, steht dem Versicherer (VR) nach der Anfechtung die tatsächlich vereinbarte Prämie bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu, nicht aber die Prämie, die er ohne die Täuschung kalkuliert hätte. |
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