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51. Deutscher Verkehrsgerichtstag: Erwerbsschadensermittlung bei Verletzung vor oder kurz nach dem Berufseinstieg
| Vom 23. bis 25. Januar findet wieder der Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar statt. Viele aktuelle Themen werden kontrovers diskutiert, darunter auch die Frage der Erwerbsschadensermittlung bei einer Verletzung vor oder kurz nach dem Berufseinstieg. |
Das Erwerbseinkommen bestimmt weitgehend die Lebensqualität und resultiert in aller Regel aus dem individuellen Leistungsvermögen. Verletzungen einer Person beeinträchtigen die Einsatzfähigkeit und damit das Einkommen oft langfristig oder gar auf Dauer. Bei Fremdverursachung bedarf es des Ausgleichs im Wege des Schadensersatzes.
Der Schadensumfang ergibt sich aus einem Vergleich zwischen dem tatsächlichen Erwerbseinkommen der betroffenen Person ab dem Zeitpunkt der Verletzung mit dem Einkommen, das bei dieser Person ohne die Verletzung nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (§ 252 S. 2 BGB).
Scheidet eine Person, die viele Jahre im Erwerbsleben gestanden hat, wegen Verletzungen mit Langzeitfolgen aus dem Berufsleben aus, kann das mutmaßliche Einkommen auf der Grundlage der eigenen Erwerbsbiografie dieser Person geschätzt werden. Ein solcher Orientierungsrahmen fehlt bei Verletzten wie Schülern, Jugendlichen, Auszubildenden, Studenten, Existenzgründern, also bei Personen, die im Verletzungszeitpunkt noch kein gefestigtes eigenes Erwerbsleben vorzuweisen haben. Hier müssen sonstige Kriterien herangezogen werden.
Mit diesen Kriterien wird sich der Arbeitskreis befassen. Er wird Überlegungen dazu in den Mittelpunkt stellen, welche Informationsquellen zur Verfügung stehen, um den Erwerbsschaden dieses Personenkreises bei Verzicht auf entbehrliche Differenzierungen fundiert darzulegen und korrekt zu erfassen. Er wird sich mit den Kriterien befassen, auf die sich die Rechtsprechung bisher stützt, und er wird Möglichkeiten aufzeigen, die die außergerichtliche Streitbeilegung bietet. Es soll erörtert werden, wie sich die Erwerbsschadensermittlung optimieren lässt.
Auf dem Podium:
- Leitung: Dr. Hans-Joseph Scholten, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, 1. Zivilsenat, Düsseldorf
- Referent: Sebastian Debudey, Abteilung Schaden K und H/U/S zentral, HUK-COBURG, Coburg
- Referent: Nicolas Eilers, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Groß-Gerau
- Referent: Hans-Peter Freymann, Präsident des Landgerichts, Saarbrücken