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  • · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Werden unfallbedingte Depressionen nicht behandelt, kann Anspruch gekürzt werden

    | Wer nach einem Unfall nicht zum Arzt geht, muss damit rechnen, dass seine Ersatzansprüche gekürzt werden. Das ist das Fazit der Entscheidung des OLG Schleswig. |

     

    Sachverhalt und Entscheidungsgründe

    Hintergrund ist ein Unfall, den der Kläger 2004 erlitten hat. In der Zeit ab 2005 entwickelten sich aus streitiger Ursache psychosomatische Beschwerden. Diese führten zur Arbeitsunfähigkeit ab Anfang 2007.

     

    Der Kläger war zur Unfallzeit und danach bis zur Frühverrentung (wegen voller Erwerbsminderung) im Landesdienst beschäftigt. Er hat behauptet, seine durch die depressiven Störungen bedingte Erwerbsunfähigkeit sei eine Unfallfolge. Im Zeitraum 2/07 bis 10/16 sei ihm ein Verdienstausfallschaden in Höhe von 130.446 EUR entstanden.