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  • · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Pflegeleistungen von Angehörigen gelten auch als vermehrte Bedürfnisse

    | Der BGH hat aktuell zu Pflegeleistungen von Angehörigen entschieden (28.8.18, VI ZR 518/16, Abruf-Nr. 205712 ). |

     

    Entscheidungsgründe

    Die wichtigsten Aussagen des BGH lauten zusammengefasst:

     

    • Zu den vermehrten Bedürfnissen im Sinne des § 843 Abs. 1 Alt. 2 BGB gehören sowohl die Kosten für die Beschäftigung einer Pflegeperson als auch der Betreuungsaufwand naher Angehöriger, der über die üblicherweise im Krankheitsfall zu erwartende persönliche Zuwendung innerhalb der Familie hinausgeht.