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  • 19.08.2021 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Keine Kostenquote bei „Werkstattrisiko Zug um Zug“

    Wird der Schädiger auf der Grundlage der Werkstattrisikorechtsprechung zur Zahlung des restlichen Schadenersatzes verurteilt, das aber Zug um Zug gegen Abtretung der Rückforderungsansprüche des Klägers/ Geschädigten gegen die Werkstatt, führt die Zug-um-Zug-Verurteilung nach neuer Auffassung des AG Ehingen/Donau nicht zu einer Kostenquote zulasten des Klägers.