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  • 19.08.2021 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Keine Kostenquote bei „Werkstattrisiko Zug um Zug“

    | Wird der Schädiger auf der Grundlage der Werkstattrisikorechtsprechung zur Zahlung des restlichen Schadenersatzes verurteilt, das aber Zug um Zug gegen Abtretung der Rückforderungsansprüche des Klägers/ Geschädigten gegen die Werkstatt, führt die Zug-um-Zug-Verurteilung nach neuer Auffassung des AG Ehingen/Donau nicht zu einer Kostenquote zulasten des Klägers. |