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  • 16.06.2017 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Eigenreparatur kann sich als Eigentor erweisen

    | Nach gefestigter BGH-Rspr. kann der Geschädigte sich bei einem Ü-Drei-Fahrzeug auf die Unzumutbarkeit des Verweises berufen, wenn er konkret darlegt, dass er sein Fahrzeug bisher stets in einer markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen (zuletzt 7.2.17, VI ZR 182/16, VA 17, 55). Nach Ansicht des OLG Köln funktioniert diese Verteidigung nicht mehr, wenn der Geschädigte sein Fahrzeug in Eigenregie instand gesetzt hat (7.11.16/9.1.17, 5 U 81/16, Abruf-Nr. 194371 194371 ). |