16.01.2017 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
BGH entscheidet erneut zum Anscheinsbeweis bei einem Parkplatzunfall
Im Anschluss an seine Urteile vom 15.12.15 (VI ZR 6/15, Abruf-Nr. 183688 ) und vom 26.1.16 (VI ZR 179/15, Abruf-Nr. 183953 ) hat der BGH seine Grundsätze für die Anwendung des Anscheinsbeweises für ein Verschulden eines Rückwärtsausparkenden trotz Kritik (Geipel, NJW 16, 1100) bekräftigt.
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