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  • 16.01.2026 · Nachricht · Totalschaden

    Fiktiv oder konkret: Stellen Sie klar, was Sie tun!

    | Wie entscheidend es ist, die Abrechnung des Totalschadens auf fiktiver und auf konkreter Basis voneinander zu unterscheiden, zeigt ein Urteil des LG Mainz. Auch der BGH machte deutlich, dass deutlich erklärt werden muss, was gewollt ist (5.2.13, VI ZR 363/11, Abruf-Nr. 130595 ): Nur ein Satz dazu, dass nicht die Gutachtenbasis, sondern der Anspruch auf konkreter Ersatzbeschaffungsbasis die Grundlage sein soll, hätte den Sieg gebracht. |