· Fachbeitrag · Schadensminderungspflicht
Muss sich der Geschädigte psychiatrisch behandeln lassen?
| Selbst schuld, urteilte das OLG Schleswig-Holstein bei einem Kläger, dessen im Jahr 2007 erlittene verkehrsunfallbedingte psychische Schädigung (PTBS) sich im Lauf der folgenden 17 Jahre zu einem chronischen Dauerschaden (Depression) einschließlich Arbeitsunfähigkeit chronifiziert hatte. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Der medizinische Sachverständige hatte konstatiert, dass eine rechtzeitig eingeleitete ambulante Psychotherapie bei dem Kläger „sehr wahrscheinlich“ eine Heilung oder zumindest wesentliche Besserung seiner psychischen Beschwerden herbeigeführt hätte; der Kläger wäre etwa drei Jahre nach der Erstdiagnose wieder arbeitsfähig gewesen. Das OLG begrenzte deshalb den Verdienstausfallschaden auf diesen Zeitraum (8/07 ‒ 8/10) und wies die weitergehende Klage ab (4.3.25, 7 U 137/22, Abruf-Nr. 248819):
- Dem Kläger war die Therapie möglich und zumutbar, weil die sichere Aussicht auf eine wesentliche Besserung bestand.
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