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  • 31.08.2023 · Nachricht · Sachschaden

    Neu-für-alt-Abzug bei beschädigtem Garagentor

    | Eine alte Scheune – errichtet irgendwann zwischen 1930 und 1940 – dient als Garage. Das dort vor circa zehn oder zwölf Jahren eingefügte Garagentor wird bei einem Schadenereignis beschädigt. Der Versicherer des Schädigers stellt sich auf den Standpunkt, ein Garagentor habe – ermittelt anhand der Daten des Instituts für Erhaltung und Modernisierung von Bauwerken an der TU Berlin – eine Lebensdauer von 35 Jahren. Er nimmt von den Erneuerungskosten einen entsprechenden Neu-für-alt-Abzug vor. |