17.09.2025 · Nachricht · Sachschaden
Kein Vorteilsausgleich durch ein vom Zimmermann erstelltes und beschädigtes Carport
| Nach einem Schadenereignis muss das in Zimmermannsqualität errichtete Carport erneuert werden. Neben der Schadenhöhe als solcher wird um die Frage gestritten, ob ein Vorteilsausgleich anzurechnen ist, weil das zum Schadenzeitpunkt 23 Jahre alte Carport durch ein neues ersetzt wird. Der Gerichtsgutachter taxiert die Standzeit eines neuen zimmermannsmäßig errichteten Carports auf 80 Jahre. Sind nun 23/80 vom Schadenersatz abzuziehen? Nein, sagt das LG Chemnitz: |
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