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  • 22.05.2025 · Nachricht · Reparaturkostenregress

    Kurze Verjährung aus § 634a BGB im Reparaturkostenregress

    | Der Reparaturkostenregress des Versicherers gegen die Werkstatt auf der Grundlage der Vorteilsausgleichsabtretung ist „Werkvertragsrecht rückwärts“. Denn es werden Rückforderungsansprüche aus dem Werkvertrag geltend gemacht. Derzeit gräbt ein sehr großer Versicherer alte Vorgänge aus und orientiert sich bei seiner Bearbeitungsreihenfolge offenbar an einer dreijährigen Verjährungsfrist. |