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  • · Nachricht · Reparaturkosten

    Geschädigter darf sich trotz „Prüfbericht“ auf Gutachten verlassen

    | Auch nach Vorlage eines Prüfberichts darf sich der Geschädigte darauf verlassen, dass das Schadengutachten richtig ist. |

     

    So entschied es das Amtsgericht Bochum ‒ wie schon viele Gerichte zuvor. Das Amtsgericht Bochum bringt aber eine bisher so nicht gelesene Begründung: Der Geschädigte könne selbst nicht prüfen, ob die Einwendungen aus dem Prüfbericht zuträfen. Mit diesem Argument geben viele Gerichte dem Geschädigten die Möglichkeit, mit dem Prüfbericht in der Hand den Sachverständigen noch einmal zu befragen. Dadurch entstehende weitere Gutachterkosten gehen auch zulasten des Schädigers. Das AG Bochum hingegen gesteht dem Geschädigten zu, den Prüfbericht schlichtweg zu ignorieren.

     

    Quelle | Amtsgericht Bochum 18.5.18, 66 C 439/17, Abruf-Nr. 201397 (eingesandt von RA Michael Dübbers, Hattingen).

    Quelle: ID 45389901