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Bergeschaden beim Abschleppen nach Unfall
| Ein beim Bergen und Abschleppen des verunfallten Fahrzeugs entstehender weiterer Schaden am Fahrzeug ist dem Erstschädiger zuzurechnen, entschied das LG Stuttgart. |
Das ist ein Urteil aus dem Fragenkreis der weiteren Schäden nach dem Unfallereignis. Noch unmittelbarer und zeitnäher als der Abschleppvorgang kann ein weiterer Vorgang bezogen auf das verunfallte Fahrzeug kaum sein. Der innere Zusammenhang zur Unfallverursachung durch den Schädiger ist offensichtlich. Ohne den Unfall wäre es nicht zum Bergeschaden gekommen. Deshalb ist der Zurechnungszusammenhang zum Erstschaden nicht unterbrochen (LG Stuttgart 29.3.18, 16 O 461/17, Abruf-Nr. 200765, eingesandt von RA Andreas Gursch, Böblingen).
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Quelle: ID 45301225