20.04.2026 · Nachricht · Regress
AG Stade: Preise im Gutachten ersetzen keine Preisvereinbarung
| Sind die Preise zwischen Werkstatt und Geschädigtem vereinbart, weil sie im Gutachten vorhergesagt sind und der Reparaturauftrag das Schadengutachten zur Grundlage macht? Nein, sagt das AG Stade. Die Beauftragung erfolge lediglich hinsichtlich des Umfangs der Arbeiten dem Gutachten entsprechend und nicht hinsichtlich der darin enthaltenen Preise. Es handele sich dabei nämlich um Schätzpreise, deren Höhe sich im Rahmen der konkreten Arbeiten verändern können. |
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