20.10.2025 · Nachricht · Regress
AG Charlottenburg sieht in „laut Gutachten“ auch Preisvereinbarung
| Lautet der Reparaturauftrag „laut Gutachten“, sieht das AG Charlottenburg darin auch eine Preisvereinbarung. Im Regress des Versicherers gegen die Werkstatt kam es folglich nicht darauf an, ob die Verbringungskosten, die mit dem im Gutachten bezifferten Betrag berechnet wurden, der Üblichkeit entsprachen. Weil der Zedent sie mit der Werkstatt vereinbart hatte, hatte er keinen Rückforderungsanspruch, der auf die Zessionarin übergehen konnte (AG Charlottenburg 2.10.25, 239 C 116/25 V, Abruf-Nr. 250648 , eingesandt von RA Nils Pohle, Berlin). |
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