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  • 17.09.2025 · Nachricht · Prozessrecht

    BGH: Wegfall des Feststellungsinteresses bei fiktiver Abrechnung durch Verkauf des unreparierten Fahrzeugs

    | Rechnet der Kläger seinen Schaden fiktiv ab, besteht die von ihm dargelegte Möglichkeit des Eintritts eines weiteren Schadens (MwSt, Nutzungsausfall) für den Fall der zukünftigen Reparatur des Fahrzeugs nach Klageerhebung. Verkauft er das Fahrzeug jedoch im Verlauf des Rechtsstreits unrepariert, entfällt das Feststellungsinteresse. Denn dann kann ein Zukunftsschaden nicht mehr eintreten. |