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  • 17.02.2026 · Nachricht · Prozesskosten

    Keine Pflicht zur Erledigungserklärung bei unvollständiger Zahlung

    | Nach Ablauf der gesetzten Frist erhebt der Geschädigte Klage wegen des offenen Schadenersatzes. Nach Anhängigkeit, aber noch vor Zustellung der Klage zahlt der Versicherer von den geforderten ca. 12.000 EUR etwa 10.000 EUR. Nach Klagezustellung reagiert er nicht, es ergeht Versäumnisurteil. Daraufhin zahlt er alles, außer einem Anteil der Zinsen. Er legt Einspruch gegen das Versäumnisurteil ein und wehrt sich gegen die Auferlegung der Kosten: Hätte der Kläger die Erledigung der Hauptsache erklärt, wäre es zum Versäumnisurteil nicht gekommen. |