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  • · Nachricht · Mietwagenkosten

    Neue Urteile zum Mietwagenrisiko: Der Trend ist positiv

    Weitere Gerichte übertragen die Grundsätze des Werkstattrisikos auf die Mietwagenkosten, und zwar auch im Hinblick auf den Tarif.

     

    • AG Bünde, 30.4.26, 5 C 35/25, Abruf-Nr. 253972, eingesandt von RA Harald Schulz, Spenge: „Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Werkstattrisiko ist nicht auf Werkstatt- und Privatgutachterkosten beschränkt, sondern auf sämtliche Schadenspositionen – auch Mietfahrzeugkosten – übertragbar. Es gibt keinen Grund, die Risiken bei Mietfahrzeugkosten anders zu behandeln als die Risiken bei Werkstatt- und Privatgutachterkosten.“
    • AG Duisburg, 505 C 2442/25, Abruf-Nr. 253971, eingesandt von RA Sven Nowag, Moers.