10.07.2024 · Fachbeitrag · Mietwagenkosten
Mietwagen in ländlicher Gegend ohne Auswahl
Gibt es am Ort der Unfallschadenreparatur und damit am Ort der Anmietung des Ersatzfahrzeugs keine Auswahl an Mietwagen, sind die Kosten für das angemietete Fahrzeug erforderlich im Sinne des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB. So entschied das AG Gardelegen in zwei sehr ähnlich begründeten Urteilen.
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