· Nachricht · Leasing
Beim Restwertleasing hat der Verbraucher ‒ anders als beim Kilometerleasing ‒ ein Widerrufsrecht
| In VA 12, 203 haben wir das Urteil des BGH vorgestellt, wonach der Verbraucher beim Kilometerleasingvertrag kein Widerrufsrecht hat ‒ weder unter einem der Finanzierung vergleichbaren Aspekt noch in der Regel im Hinblick auf Fernabsatz oder AGV ( BGH 25.9.24, VIII ZR 58/23, Abruf-Nr. 244426 ). Wegen vielfacher Nachfragen geben wir hier noch einen ergänzenden Hinweis: |
Die Rechtslage beim Kilometerleasingvertrag darf nicht mit der beim Restwertleasing verwechselt werden. Denn dafür hält das BGB eine gesonderte Regelung bereit:
§ 506 Abs. 2 BGB: „Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher über die entgeltliche Nutzung eines Gegenstands gelten als entgeltliche Finanzierungshilfe, wenn vereinbart ist, dass
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